Schlägerpolizist gegen Tierschützer: heute Schuldspruch am LG Graz - vgt

Teilen:

Schlägerpolizist gegen Tierschützer: heute Schuldspruch am LG Graz

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (10.02.2014)

Graz, 10.02.2014

Schuldig des Missbrauchs der Amtsgewalt, vorsätzliche Körperverletzung, versuchte Nötigung und Verleumdung: EUR 2400 Geldstrafe und 4 Monate bedingte Haft

Schuldig des Missbrauchs der Amtsgewalt, vorsätzliche Körperverletzung, versuchte Nötigung und Verleumdung: EUR 2400 Geldstrafe und 4 Monate bedingte Haft. Das Urteil ist rechtskräftig.

Im Dezember 2011 rief der stellvertretende VGT-Obmann die Polizei zu Hilfe, weil er eine illegale Treibjagd entdeckt hatte. Als 2 Beamten kamen, verlangten sie aber vom Tierschützer eine Ausweisleistung und kamen seiner Forderung nach Herausgabe der Dienstnummer nicht nach. Stattdessen schlug einer der Polizisten den Tierschützer von hinten mehrmals mit der Faust auf den Hinterkopf, riss ihn zu Boden und setzte sich mehr als 20 Minuten auf ihn, wobei er auch noch dessen Kopf zu Boden drückte und ihm die Kamera zu entreißen versuchte. Die Festnahme des Tierschützers begründete er sowohl gegenüber der Polizei als auch der Staatsanwaltschaft mit einem tätlichen Angriff, den der Aktivist gegen ihn ausgeführt hätte. Diesen Sachverhalt bestätigte heute der Schöffensenat am Landesgericht Graz und sprach den Polizisten wegen Amtsmissbrauchs, vorsätzlicher Körperverletzung, versuchter Nötigung das Filmen durch Entreißen der Kamera zu beenden und Verleumdung schuldig. Die Verteidigung des Angeklagten, er habe sich provoziert gefühlt, wiesen die 3 Richter zurück: ,,[Der Tierschützer] hat nicht provoziert, er hat nur von seinen Rechten Gebrauch gemacht".

Das Urteil: eine Geldstrafe von EUR 2400 und eine bedingte Freiheitsstrafe von 4 Monaten Haft. Strafmildernd sei gewesen, so die Richter, dass das Verfahren über 2 Jahre gedauert hatte - was hauptsächlich darauf zurückzuführen ist, dass die Staatsanwaltschaft zunächst nicht wegen Amtsmissbrauch anklagen wollte und dazu zuerst von einer Einzelrichterin quasi gezwungen werden musste - und dass die Republik Österreich dem verletzten Tierschützer bereits Schadensersatz und Schmerzensgeld erstattet hat. Die Richter machten auch deutlich, dass sie sowohl den Polizeikollegen des Angeklagten als Verantwortlichen für die Amtshandlung, als auch einen der Jäger wegen Verleumdung und falscher Zeugenaussage zur Rechenschaft ziehen würden. Aber diese beiden Strafverfahren wurden auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft eingestellt. Der Rechtsanwalt des VGT nannte diesen Umstand bei seinem Schlussplädoyer einen Skandal.

VGT-Obmann Martin Balluch war heute beim Prozess als Beobachter anwesend: ,,Bei Staatsanwaltschaft und Polizei gelten TierschützerInnen in aller Regel als Personen zweiter Klasse. Deshalb ist es dieser Staatsanwältin und den beteiligten RichterInnen hoch anzurechnen, dass dieser Prozess diesen Ausgang genommen hat. Erschreckend ist der Umstand, dass das Opfer, mein Stellvertreter als Obmann im VGT, statt dem Täter auf der Anklagebank gesessen wäre, hätte er nicht die gesamte Amtshandlung mitgefilmt und mit aller Kraft ein Entreißen der Kamera verhindert. So bestätigte ja auch das Gericht, dass die Filmaufnahmen mit dem Handy des Polizeikollegen des Angeklagten vorsätzlich gelöscht worden sind, um die Schuld des Täters zu vertuschen. Ja, die Polizei versuchte sogar noch 2 Tage nach dem Vorfall die Kamera des Tierschützers zu beschlagnahmen! Trotz des viel zu geringen Strafausmaßes sendet das Urteil eine klare Botschaft an alle PolizeibeamtInnen, dass das Filmen ihrer Amtshandlungen rechtmäßig ist, dass sie ihre Dienstnummer zu zeigen haben und dass es Konsequenzen hat, zuzuschlagen, auch wenn es 'nur' gegen TierschützerInnen geht, die den 'guten Freunden' aus der Jägerschaft lästig fallen!"

28.05.2025, Wien

Parlamentsdirektion lügt: bisherige Übergangsfrist 2040 für Strohhaltung statt Vollspalten

Die Parlamentsdirektion behauptet aber, 2040 wäre nur der unstrukturierte Vollspaltenboden verboten worden – VGT-Demo vor Ministerrat gegen Förderung Umbau zu Vollspaltenboden!

27.05.2025, Gerersdorf, NÖ

BH droht erneut Betrieb Hubmann mit Schweinen am Acker im Zelt Räumung an!

Alternativer Schweinebetrieb mit echtem Tierwohl und fast keiner Investition für die Errichtung, soll aus politischen Gründen zerschlagen werden!

26.05.2025, Wien

Offener Brief des VGT: heben wir das Verbot des unstrukturierten Vollspaltenbodens auf!

VGT-Obperson wendet sich an Schweinebranche: Sie brauchen nicht investieren, lassen wir alles wie es ist, kein Schwein interessiert der Umbau zu einem Firlefanz-Vollspaltenboden

26.05.2025, Wien

Wo bleibt der Fischschutz beim Weltkulturerbe "Waldviertler Karpfenteichwirtschaft"?

Die Waldviertler Karpfenteichwirtschaft wurde Anfang Mai 2025 zum landwirtschaftlichen Weltkulturerbe ernannt. Der VGT erhebt aus diesem Anlass die Stimme für die Karpfen und erinnert daran, dass Fische Lebewesen sind, keine Produkte.

23.05.2025, Innsbruck

Aktion KOEXISTENZ STATT ABSCHUSS in Innsbruck.

Das große Transparent mit dem Schriftzug " KOEXISTENZ STATT ABSCHUSS " leuchtet nördlich der Annasäule.

22.05.2025, Innsbruck

Einladung zur VGT-Aktion zum Wolf in Innsbruck

Der Verein gegen Tierfabriken lädt zur Medienaktion "KOEXISTENZ STATT ABSCHUSS" bei der Annasäule ein.

22.05.2025, Steiermark

VGT reicht Petition an steirischen Landtag ein: Förderung Umstieg Stroh Schweinehaltung

2026 statt den nötigen 1413 Unterschriften zusammengekommen – Petition wendet sich gegen den Schweine-Vollspaltenboden und das neue Bundesgesetz dazu, das alles verschlechtert!

22.05.2025, Kärnten

Über 600 Abschussbefehle und 22 Abschüsse: Kärnten will den Wolf ausrotten!

Landesrat Gruber handelt eindeutig rechtswidrig, die Verordnung zum Abschuss ist weder EU-rechts- noch verfassungskonform, es gibt kein Monitoring und keinen guten Erhaltungszustand