VGT stellt zu Verurteilung Schlägerpolizist klar: Verbrechen des Polizisten bewiesen! - vgt

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VGT stellt zu Verurteilung Schlägerpolizist klar: Verbrechen des Polizisten bewiesen!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (11.02.2014)

Graz, 11.02.2014

VGT wendet sich gegen relativierende Berichterstattung: der Polizist schlug ohne Provokation mehrmals mit seiner Faust auf den Kopf eines Tierschützers!

 

VGT wendet sich gegen relativierende Berichterstattung: der Polizist schlug ohne Provokation mehrmals mit seiner Faust auf den Kopf eines Tierschützers!

 

Gestern wurde ein Polizist nach bewiesener Schuld von einem Schöffensenat des Landesgerichts Graz wegen 2 Verbrechen mit je einer Mindestgefängnisstrafe von 6 Monaten sowie 2 Vergehen verurteilt und erklärte unmittelbar danach, nicht gegen das Urteil berufen zu wollen. Der Sachverständige Primarius hatte erschreckende Details über die schweren Verletzungen des Opfers David Richter, des stellvertretenden VGT-Obmanns, ausgeführt (Hämatom, Blutgerinnsel im Ohr, Beulen am Hinterkopf, Stauchung der Halswirbelsäule) und gleichzeitig messerscharf den Täter überführt: der Polizist hatte Abschürfungen an sämtlichen Knöcheln einer Hand, wie sie sich nur durch feste Faustschläge mit dieser Hand auf einen harten Gegenstand - den Kopf des Tierschützers - erklären lassen. In Onlinemedien war aber lediglich von einer ,,Streiterei" zwischen Tierschützer und Polizist die Rede, und von Vorgängen, die angeblich ,,nicht einwandfrei geklärt werden konnten".

VGT-Obmann Martin Balluch war selbst im Gerichtssaal: ,,Es gibt wohl keinen Fall, in dem es klarere Beweise für die Schuld des Täters gibt, wie in diesem. Dieser Polizist hat ohne jede Provokation - das Gericht machte im Urteil deutlich, dass der Tierschützer lediglich auf seinen Rechten bestanden hat - mit brutaler Gewalt auf einen friedlichen Menschen eingeschlagen und danach behauptet, er sei selbst attackiert worden, und dadurch das Opfer einer Strafverfolgung mit Gefängnisdrohung ausgesetzt. In einem solchen Fall von einer ,Streiterei' zu sprechen ist eine Verhöhnung des Opfers!"

Und weiter: ,,Die 3 Richter haben im Urteil die Sachlage klar dargestellt. Der Tierschützer hat die Polizei wegen einer illegalen Treibjagd gerufen. Statt die Daten der JägerInnen aufzunehmen, was ihre Pflicht gewesen wäre, gingen die beiden Polizisten sofort auf die Tierschützer los, um sie zu verscheuchen, weil sie mit den JägerInnen bekannt waren. Die Forderung an die Tierschützer sich auszuweisen war rechtswidrig. Im Gegenzug aber nicht die eigene Dienstnummer zu zeigen wurde sogar wegen Amtsmissbrauch verurteilt! Zusätzlich machte das Gericht deutlich, dass die Tierschützer zurecht gefilmt hatten: der Polizist wurde wegen versuchter Nötigung verurteilt, weil er den Tierschützer am Filmen hindern wollte. Es gibt keinen klareren Beweis des einseitigen und in diesem Fall verbrecherischen Handelns der Polizei im Umgang mit TierschützerInnen, da ist gar nichts zu relativieren. Die Botschaft an die Exekutive ist deutlich: ihre Aufgabe ist nicht, JägerInnen oder andere TiernutzerInnen gegen Tierschutzkritik abzuschirmen und Tierschutzkameras beim Aufdecken von Tierquälerei zu behindern. Ich wünschte nur, gegen die Verbrechen der BeamtInnen der SOKO-Tierschutz hätte es ähnliche Gerichte mit Rückgrat gegeben. Das Opfer im vorliegenden Fall war auch einer der mittlerweile rechtskräftig freigesprochenen Angeklagten im Tierschutzprozess." Das Prozessprotokoll findet sich auf Martin Balluchs Blog

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