Nach 1 ½ Jahren: Verfahren gegen festgenommene Jagdbeobachter wurde eingestellt - vgt

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Nach 1 ½ Jahren: Verfahren gegen festgenommene Jagdbeobachter wurde eingestellt

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (04.03.2014)

Burgenland, 04.03.2014

Im August 2012 fanden wieder die prominent besetzten Treibjagden auf 10.000 ausgesetzte Hochbrut-Flugenten in den burgenländischen Leitha-Auen statt. Zwei Jagdbeobachter des VGT wurden damals bis zum Ende des Nachmittagstriebs festgenommen. Nun hat das Landesverwaltungsgericht das Verfahren wegen angeblicher "Jagdstörung" eingestellt.

Im August 2012 fanden wieder die prominent besetzten Treibjagden auf 10.000 ausgesetzte Hochbrut-Flugenten in den burgenländischen Leitha-Auen statt. Zwei Jagdbeobachter des VGT wurden damals bis zum Ende des Nachmittagstriebs festgenommen. Nun hat das Landesverwaltungsgericht das Verfahren wegen angeblicher ,,Jagdstörung" eingestellt.

Die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich langsam.

Seit 2012 ist dem VGT bekannt, dass in den burgenländischen Leitha-Auen 10.000 in Ungarn gezüchtete Hochbrut-Flugenten allein zum spätsommerlichen Abschuss auzsgesetzt werden.

Damals hat der VGT nicht zuletzt aufgrund der Flussverschmutzung durch die nachgewiesene unnatürlich hohe Salmonellenbelastung Anzeige erstattet und auch einzelne Jagden beobachtet. Bei einer solchen Jagdbeobachtung von öffentlichen Straßen, im August 2012 wurde ein VGT-Mitarbeiter von den Jägern gestellt und von den jagdfreundlichen Helfern der Exekutive umgehend festgenommen und bis zum Ende der Treibjagd inhaftiert.

In Folge sollte der VGT-Tierschützer wegen ,,Jagdstörung" verurteilt werden. Doch zwei Jahre später wurde endlich Recht gesprochen: Am Ende eines langwierigen Rechtsmittelverfahrens erkannte das Landesverwaltungsgericht Burgenland nun endlich die ,,Rechtswidrigkeit der Strafe" zumal der inkriminierte Sachverhalt - das Betreten eines Jagdgebietes auf öffentlichen Wegen - offenkundig nicht erfüllt war.

Für den VGT ein erfreuliches Ergebnis, kommt es doch regelmäßig bei derartig legalen Jagdbeobachtungen immer wieder zu einem Schulterschluss zwischen Jägerschaft und Exekutive, die wider besseren Wissens JagdbeobachterInnen festnehmen um die JägerInnen - ohne kritische Blicke - weiter knallen zu lassen.

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