Tierfreundin befreite Schaf - Schlachtung abgesagt - vgt

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Tierfreundin befreite Schaf - Schlachtung abgesagt

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (12.08.2014)

Kaprun, 12.08.2014

Im Salzburger Kaprun kauften TouristInnen ein Schaf für eine spätere Schlachtung und banden es zwischendurch einfach ohne Futter und Wasser auf einem Parkplatz an. Eine empörte Tierschützerin vor Ort befreite das Tier und brachte es in den eigenen Garten. Doch da Tiere als Eigentum gelten, währte das Glück nur kurz.

Im Salzburger Kaprun kauften TouristInnen ein Schaf für eine spätere Schlachtung und banden es zwischendurch einfach ohne Futter und Wasser auf einem Parkplatz an. Eine empörte Tierschützerin vor Ort befreite das Tier und brachte es in den eigenen Garten. Doch da Tiere als Eigentum gelten, währte das Glück nur kurz.

Eine Tierfreundin entdeckte auf einem Hotelparkplatz ein einsam angebundenes Schaf in der prallen Sonne ohne Unterstand, Futter und Wasser. Offenbar war das Tier schon länger angebunden, da die Polizei bereits vor Ort erschienen war und verlautbarte, dass das Tier zu einem Metzger transportiert werden sollte.

Nachdem selbst nach einer knappen Stunde das Tier immer noch rechtswidrigerweise angebunden war, fasste sich die Tierfreundin ein Herz, band das junge Schaf los und transportierte es kurzerhand in den eigenen Garten, wo es sich bei frischem Futter und Wasser vom Schock erholen konnte.

Leider informierte ein Zeuge jedoch die Polizei über diesen mutmaßlichen ,,Diebstahl" und wenige Minuten später musste die Tierschützerin das Schaf wieder an den rechtmäßigen Eigentümer zur Schlachtung herausgeben. Tiere sind im österreichischen Recht noch immer keine Personen, sondern Eigentum. Die für Sachen geltenden Bestimmungen sind auf sie anzuwenden.

Erstaunlicherweise schien dem Metzger dies jedoch schon zuviel mediale Aufregung gewesen zu sein, am Nachmittag verweigerte er den ursprünglich zugesicherten Schlachtvertrag. Das Tier wurde wieder in die Schafzucht retourniert.

Der VGT hat wegen dem Verdacht eines rechtswidrigen Tiertransports und der verbotenen Anbindehaltung eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht.

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