Gute Nachricht: Freispruch nach autonomer Jagdstörung in Niederösterreich - vgt

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Gute Nachricht: Freispruch nach autonomer Jagdstörung in Niederösterreich

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (05.09.2014)

Hollabrunn, 05.09.2014

Viele TierfreundInnen leiden still, wenn in ihrer Umgebung unschuldige Tiere grausam abgeschossen werden. Eine Frau aus Hollabrunn sah nicht länger tatenlos zu und erreichte durch eine einfache Intervention den Abbruch der Jagd. Eine Klage der Jagdgesellschaft wurde nun rechtskräftig abgewiesen.

Viele TierfreundInnen leiden still, wenn in ihrer Umgebung unschuldige Tiere grausam abgeschossen werden. Eine Frau aus Hollabrunn sah nicht länger tatenlos zu und erreichte durch eine einfache Intervention den Abbruch der Jagd. Eine Klage der Jagdgesellschaft wurde nun rechtskräftig abgewiesen.

An einem Abend im Oktober 2013 bemerkte die Tierfreundin, dass plötzlich inmitten des Ortsgebietes geschossen wurden. Eine Jagdgesellschaft hatte einen kleinen Weiler umzingelt und schoss auf die hochgeschreckten Enten. Gemeinsam mit ihrem Mann fuhr die engagierte Bürgerin auf den öffentlichen Feldweg der unmittelbar an das private Jagdgebiet angrenzt.

Beide stiegen aus dem Auto, die Tierschützerin verlangte durch laute Zurufe eine sofortige Beendigung der illegalen Jagd, ihr Mann ging direkt auf einen Schützen an der Grundstücksgrenze zu und begann ebenso ein kritisches Gespräch, denn das nö. Jagdgesetz verbietet das Schießen in der Nähe von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden!

Der Jagdleiter am anderen Ende des Ententeichs wurde durch die lauten Rufe der Tierfreundin aufmerksam und brach die Jagd sofort ab. Bis er allerdings beim Auto der beiden AktivistInnen angelangt war, hatten diese bereits wieder Kehrt gemacht.

Obwohl illegal im verbauten Gebiet geschossen wurde, besaßen die JägerInnen die Unverschämtheit die Tierfreundin wegen angeblicher Besitzstörung zu verklagen: Sie hätte angeblich Privatgrund betreten, hieß es.

Doch nicht nur, dass die BH amtswegig feststellte, dass die aktive Ausübung der Jagd an diesem Ententeich verboten war, stellte das Bezirksgericht nun das Besitzstörungsverfahren (unter Beteiligung eines Rechtsanwaltes des VGT) gegen die Tierschützerin rechtskräftig ein.

Damit wurde erfreulicherweise wieder einmal klargestellt, dass eine kritische Jagdbeobachtung von öffentlichen Wegen aus jedenfalls den guten Sitten entsprechen kann. Positiv anzumerken ist auch, dass derartige Interventionen aufmerksamer BürgerInnen wie im gegenständlichen Fall eine Jagd oft nachhaltig unterbinden können. Wenigstens auf diesem Weiler sind die Enten nun in Sicherheit.

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