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Grundbesitzer beantragt Jagdfreistellung seines Grundes

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (28.10.2014)

Wien, 28.10.2014

EGMR entschied 2012, dass Deutschland die Zwangsbejagung abschaffen muss - in Österreich fehlt noch ein Präzedenzfall, der nun verhandelt wird

EGMR entschied 2012, dass Deutschland die Zwangsbejagung abschaffen muss - in Österreich fehlt noch ein Präzedenzfall, der nun verhandelt wird

Die österreichische Rechtsordnung sieht die totale Zwangsbejagung aller Grundstücke vor. Wer ein Land besitzt, muss in Österreich dulden, dass es von fremden Menschen bejagt wird. Dazu wird dieses Land von der Gemeinde einfach verpachtet. Die PächterInnen dürfen dann sogar ohne Zustimmung der GrundstückseigentümerInnen Jagdstände, Fütterungen und Jagdhütten aufstellen, selbst wenn sie dadurch die Wildtierpopulationen künstlich in die Höhe schrauben und in Folge den Wald schwer schädigen. Ein Waldbesitzer nannte die Jägerschaft in einer Diskussion eine bewaffnete Besatzungsmacht. Deshalb beantragte nun ein Grundeigentümer die Freistellung seines Grundes von der Jagd im Bezirk Spittal an der Drau in Kärnten, insbesondere wolle er, dass keine Tiere mehr geschossen und alle jagdlichen Einrichtungen von seinem Grund entfernt werden. Der Antrag im Wortlaut auf Martin Balluchs Blog.

Viele europäische Länder wie Belgien, Dänemark, Finnland, die Niederlande und Großbritannien kennen keine Zwangsbejagung. In Frankreich (1999) und Luxemburg (2007) wurde ein Ende der Zwangsbejagung über den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erstritten. Im Jahr 2012 schließlich entschied die Große Kammer des EGMR in einer ähnlichen Sache auch gegen Deutschland: die Zwangsbejagung sei eine unverhältnismäßige Belastung der GrundeigentümerInnen. Daraufhin wurden die Jagdgesetze dort sukzessive adaptiert und immer mehr Menschen nehmen die Möglichkeit in Anspruch, ihren Grund und Boden für jagdfrei erklären zu lassen. Nur an Österreich ist diese Entwicklung bisher spurlos vorübergegangen, statt eine Jagdfreiheit zu ermöglichen, werden bei uns die GrundbesitzerInnen durch rücksichtslose Gatterjagden eines Landesjägermeisters sogar mit Hochwasserschäden bedroht. In einem Antrag fordert nun ein Grundbesitzer die Bezirkshauptmannschaft auf, sowohl aufgrund der hohen Waldschäden als auch aus ethischen Gründen seinen Grund für jagdfrei zu erklären.

VGT-Obmann Martin Balluch: ,,Die Jägerschaft hält Österreich in einer eisernen Umklammerung, überall in den Landtagen haben sie ihre LobbyistInnen sitzen. Wie anders lässt sich erklären, dass Praktiken wie die Gatterjagd und der Abschuss gezüchteter Tiere noch gang und gäbe sind, obwohl die große Mehrheit der Menschen das total ablehnt? Ein weiterer Punkt ist die Zwangsbejagung, die eine große Belastung für die GrundeigentümerInnen darstellt, insbesondere wenn durch die JagdpächterInnen hohe Paarhuferpopulationen herangezüchtet werden. Auf europäischer Ebene längst entschieden, ist Österreich wieder einmal hinten nach. Doch ein beherzter Grundbesitzer, selbst Rechtsanwalt, hat die Sache nun in die Hand genommen. Wir vom VGT werden diesen couragierten Grundeigentümer in jeder Hinsicht unterstützen, um eine Änderung des Jagdrechts zu erwirken, die nicht nur auf das ethische Empfinden der Menschen, sondern auch auf das ökologische Gleichgewicht im Wald Rücksicht nimmt. Die Jagdlust auf viele Abschüsse und große Trophäen darf nicht mehr Vorrang haben!"

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