Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (05.02.2015)
Niederösterreich, am 05.02.2015Anzeige: Illegale Falle in Wohnhausanlage
Aufmerksame Tierschützerin entdeckt illegale Falle in Wohnhausanlage
Vor wenigen Tagen staunte eine Tierschützerin aus Niederösterreich nicht schlecht als sie ihr Haus verlies. In ihrer Wohnhausanlage entdeckte sie eine Falle in der Nähe des Carports. Bei der entdeckten Falle handelt es sich um ein sogenanntes Tellereisen. Diese Art der Falle ist aus Stahl gefertigt und dient zum Fang von Raubwild. Das Tier wird dabei nicht sofort getötet, sondern „lediglich“ festgehalten. Jedoch kommt es bei diesem Vorgang zu schwersten Verletzungen des Tieres. Die gezahnten Bügel des Tellereisens schlagen zu, wenn ein Tier auf die Falle tritt. Durch das Zuschlagen der Bügel kann es dazu kommen, dass sogar die Knochen der gefangenen Tiere brechen. Daher ist seit 1995 der Einsatz solcher Fallen in der gesamten EU verboten!
Welches Tier der Besitzer dieser Falle fangen wollte ist noch unklar. Fakt ist, durch die Anwesenheit der Falle wurde die Sicherheit sämtlicher BewohnerInnen der Wohnhausanlage sowie deren Haustieren massiv gefährdet. Erst unlängst ereignete sich ein Jagdunfall bei dem ein Kind durch eine illegale Falle verletzt wurde. Ein 67-jähriger Jäger stellte eine illegale Zugfalle in einem Bach auf. Als der Bub beim Spielen in das Wasser griff, wurde seine linke Hand eingequetscht.
Gerade für Kinder stellen solche Fallen eine enorme Gefährdung dar, da sie das Risiko welches von ihnen ausgeht nicht abschätzen können.
Der VGT hat Anzeige erstattet.