VGT bemängelt neue EU-Verordnung zur Herkunftsbezeichnung von Fleisch - vgt

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VGT bemängelt neue EU-Verordnung zur Herkunftsbezeichnung von Fleisch

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (01.04.2015)

Wien, 01.04.2015

Ab 1. April muss frisches, gekühltes oder gefrorenes Fleisch im Handel mit einem Herkunftsnachweis versehen sein. Doch die Chance den KonsumentInnen eine transparente, tierfreundlichere Kaufentscheidung treffen zu lassen, wurde vertan.

Trotz dem grundsätzlich begrüßenswerten Versuch Tierprodukte EU-einheitlich zu kennzeichnen, fehlen in der ab 1. April in Kraft tretenden EU-Durchführungsverordnung 1337/2013 entscheidende Angaben zur Lokalität und Haltungsform.

Der zunehmenden Anzahl ethisch bewusster KonsumentInnen genügt die bloße Angabe des letzten Aufzuchtabschnitts bei weitem nicht: Wie allgemein bekannt, werden auch innerhalb Europas qualvolle und tagelange Lebendtiertransporte in großem Stil durchgeführt, wie der VGT erst kürzlich wieder nachgewiesen hat. Mit der nun umgesetzten Verordnung ist interessierten KonsumentInnen erst recht nicht möglich den Weg des noch lebenden Tieres nachzuvollziehen.

„Die EU-Kommission ist hier wieder vor der Agrarlobby eingeknickt. Die neue Verordnung bleibt deutlich unter ihren Möglichkeiten. Immerhin kennzeichnen heute schon manche Handelsketten ihre Produkte mit der exakten Adresse des Mastbetriebes, sodass sich die KonsumentInnen bei Interesse ein eigenes Bild vor Ort verschaffen können.“, ärgert sich Elmar Völkl vom Verein Gegen Tierfabriken, und weiter: „Im Lichte immer wiederkehrender Fleischskandale – wie aktuell HCB im Görtschitztal – ist es unerlässlich die Endprodukte mit einem vollständig lokalisierten Herkunftsnachweis von der Geburt bis zur Schlachtung auszustatten. Ebenso vertan wurde leider auch die Möglichkeit einer Kennzeichnung der Haltungsform, wie es sie bei den Schaleneiern (0: Bio-, 1: Freiland-, 2: Boden- oder 3: Käfighaltung) schon längst gibt.“

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