VGT kritisiert mit großer Aktion Jagdgatter in Salzburg - vgt

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VGT kritisiert mit großer Aktion Jagdgatter in Salzburg

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (18.09.2015)

Salzburg, 18.09.2015

Mit Hochstand, Kunstwiese und Jagdzaun wurde am Alten Markt ein Gatter errichtet, wie es von Mayr-Melnhof nördlich der Stadt Salzburg betrieben wird

Für den Salzburger Landesjägermeister Eder hat jeder Mensch in Österreich das Recht einen Hirsch zu schießen. Dafür ist es offenbar nötig, Wildtiere in Gattern zu züchten und Jagdgästen zum Abschuss anzubieten. Das Salzburger Jagdgesetz erlaubt nicht nur die Züchtung von Wildtieren in sogenannten Wildtierzuchtgattern, sondern zusätzlich noch die Jagd im umzäunten Wildgehege, dem Jagdgatter. Mayr-Melnhof z.B. nützt diese Möglichkeit und betreibt ein solches Gatter nördlich der Stadt Salzburg. Die Praxis Tiere zu züchten, nur, um sie danach gegen Geld zum Abschuss anzubieten, wird von der großen Mehrheit der Menschen abgelehnt. Allerdings findet die Gatterjagd hinter verschlossenen Türen statt, sodass kaum jemand davon erfährt.

Deshalb baute der VGT heute in der Salzburger Innenstadt ein eigenes Jagdgatter auf. Neben Hochstand, Kunstwiese und Jagdzaun lagen nackte AktivistInnen mit Tiermasken als Jagdopfer auf dem Boden. AktivistInnen in Jagdtracht mit Masken der bekannten Gatterjäger Josef Pröll und Alfons Mensdorff-Pouilly zielten vom Hochstand aus mit Gewehren auf die Tiere im Gatter. Der VGT fordert auch in Salzburg ein Verbot der Gatterjagd und ein bundesweites Verbot, Tiere zum Zweck der Jagd zu züchten oder auszusetzen.

VGT-Obmann Martin Balluch: „Kein normaler Mensch kann das Bedürfnis nachempfinden, auf gefangene Tiere schießen zu wollen. Kein normaler Mensch versteht die Begeisterung für künstlich mit Hormonbeigaben herangezüchtete Trophäen, also außerordentliche Hirschgeweihe und Wildschweinhauer. Diese Praxis hat in einem modernen Staat wie Österreich, in dem Tierschutz als Staatsziel in der Bundesverfassung steht, nichts verloren.“

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