Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (24.11.2015)
Wien, am 24.11.2015Zahlreiche Anzeigen des VGT wegen dem Aussetzen von Zuchtfasanen in Bgld und Stmk
Trotz beschränkter Schutzbestimmungen für Zuchtfasane ständig Gesetzesübertretungen – VGT fordert absolutes Verbot des Aussetzens von Tieren für die Jagd
Die konkreten gesetzlichen Vorschriften zum Schutz von Zuchtfasanen für die Jagd sehen einerseits vor, dass die Tiere 2-4 Wochen vor Beginn der Schusszeit ausgesetzt worden sein müssen. Andererseits sollten die Fasane bis dahin in geräumigen Volieren leben können, die dicht bewachsen sind. Nicht vorgesehen ist, dass man die Tiere bis in den November hält, weil da ja überhaupt kein Bewuchs mehr existiert und die Schusszeiten längst begonnen haben. Dennoch fand der VGT in Nickelsdorf und in Luising bei Mensdorff-Pouilly, jeweils im Burgenland, tausende Fasane in Volieren vor. Die Tiere sitzen am nackten Erdboden ohne jede Deckung.
Bei Paldau in der Südsteiermark erwischten AktivistInnen eine Jagdgesellschaft beim Aussetzen von Zuchtfasanen um 4 Uhr früh, die am Tag davor aus Ungarn importiert worden waren. 60 Individuen hatte man für die Jagd mitgebracht, lediglich 24 wurden dann auch tatsächlich abgeknallt. In Eberau, bei Mensdorff-Pouilly in Luising und im Jagdrevier von Flick bei Nickelsdorf veranstaltete man letztes Wochenende ebenfalls Treibjagden auf ausgesetzte Zuchtfasane. Insbesondere bei der Jagdgesellschaft Flick wurde wie mit dem Maschinengewehr geballert, so dicht war die Schussfolge. Die zahmen Fasane konnte man überall am Straßenrand herumsitzen sehen. Zu hilflos, um in der Natur selbständig zu überleben, werden diejenigen, die keine Schrotladung trifft, von Autos überfahren oder leichte Beute von Raubtieren.
VGT-Obmann Martin Balluch hat einige dieser Treibjagden mit eigenen Augen gesehen: “Als AußenstehendeR kann man sich so ein Gemetzel an hilflosen Tieren gar nicht vorstellen. Diese Wesen zeigen kaum Angst vor Menschen, erst die Hunde bringen sie zum Wegfliegen. Und dann wird auf sie mit einer Schrotladung geschossen. Dieses Verhalten ist nicht tolerierbar, es hat mit Respekt vor der Würde der Tiere nichts zu tun. In unserer Gesellschaft aber steht der Tierschutz als Staatsziel in der Bundesverfassung. Dieses tierquälerische Spektakel muss sofort verboten werden!”