Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (31.12.2015)
Wien, am 31.12.2015Viermal Tierquälerei: VGT zeigt Jagden auf Zuchttiere an!
Ob im Jagdgatter Anthering, im Thaler Schlosspark, in den Gattendorfer Feldern oder bei Mensdorff-Pouilly in Luising: wer heute Zuchttiere Jagd muss mit Anzeigen rechnen
Seit Sommer 2015 drängt der VGT auf ein bundesweites Verbot der Jagd auf Zuchttiere, egal ob im Gatter oder nach dem Aussetzen. Die große Bevölkerungsmehrheit ist in dieser Frage auf der Seite des Tierschutzes, doch wie so oft wenn es um ein Hobby der Mächtigen geht, hört man nicht auf die Menschen. In so einem Fall bleibt nur, die Politik durch öffentlichen Druck zum Umdenken zu bewegen und das geschieht erst, wenn immer wieder aufgezeigt wird, was bei der Jagd auf Zuchttiere passiert. Und die Zustände sind grauenhaft. Deshalb hat der VGT jetzt wieder 4 detaillierte Anzeigen wegen Tierquälerei eingebracht. Die Originale sind hier zu sehen:
- Anzeige Jagdgatter Mayr-Melnhof
- Anzeige Zuchtfasane Thal
- Anzeige Treibjagd Gattendorf
- Anzeige Mensdorff-Pouilly
VGT-Obmann Martin Balluch: „Die Jagd auf Zuchttiere ist in unseren Augen strafrechtliche Tierquälerei und an das Strafgesetzbuch muss sich auch die Jägerschaft halten. Dort steht, wer ein Tier roh misshandelt und ihm unnötige Qualen zufügt, ist mit bis zu 2 Jahren Gefängnis zu bestrafen. Hier werden zahllose Tiere fraglos roh misshandelt, und ihre Qualen sind mehr als unnötig. Wir fordern daher, dass die Staatsanwaltschaften einschreiten und dass die zuständigen PolitikerInnen die Jagd auf Zuchttiere auch in den jeweiligen Jagdgesetzen der Länder endgültig verbieten, um in dieser Frage rechtliche Klarheit zu schaffen!“