VGT: Verfassungsklage gegen polizeiliche Sperrzonen um Jagdrevier Mensdorff-Pouilly - vgt

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VGT: Verfassungsklage gegen polizeiliche Sperrzonen um Jagdrevier Mensdorff-Pouilly

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (13.01.2016)

Burgenland, 13.01.2016

Sperrzonen nur bei „Gefahr für Leben und Gesundheit mehrerer Menschen oder für Eigentum oder Umwelt in großem Ausmaß“ - Landespolizeidirektion Burgenland in Erklärungsnotstand

Tierschutzorganisationen bundesweit, allen voran der Verein Gegen Tierfabriken, fordern ein Verbot der Jagd auf gezüchtete Tiere, ob im Gatter z.B. auf Wildschweine oder nach dem Aussetzen z.B. von Fasanen. Dafür gingen AktivistInnen in den letzten Monaten zu zahlreichen derartigen Jagden, um sie völlig legal von der öffentlichen Straße oder außerhalb des Gatterzauns aus zu dokumentieren. Nirgendwo fand die Polizei daran etwas Anstößiges, außer bei Mensdorff-Pouilly im Südburgenland. Dort ließ sogar der Landespolizeidirektor persönlich per Verordnung eine Sperrzone um das Jagdrevier des Waffenlobbyisten errichten und vom Chef des Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung exekutieren. Mit zahlreichen Straßensperren wurden die TierschützerInnen davon abgehalten, überhaupt in die Nähe des Jagdreviers von Mensdorff-Pouilly zu fahren.

Der VGT hat nun gegen diese willkürlichen Sperrzonen eine Verfassungsklage eingebracht. Das Höchstgericht möge die Sperrzone als verfassungswidrig erklären. Das Gesetz sieht derartige Sperrzonen nur vor, wenn eine „Gefahr für Leben und Gesundheit mehrerer Menschen oder für Eigentum oder Umwelt in großem Ausmaß“ auftritt. Und das ist im vorliegenden Fall, wenn TierschützerInnen von der öffentlichen Straße aus eine – illegale – Jagd auf Zuchttiere filmen wollen, nicht gegeben.

VGT-Obmann Martin Balluch: „Diese Sperrzonen sind ganz eindeutig rechtswidrige Willkürakte, einfach ein Freundschaftsdienst der Landespolizeidirektion einem einflussreichen Großgrundbesitzer gegenüber. Oder wie lässt sich argumentieren, dass wir TierschützerInnen nirgends sonst eine solche Gefahr darstellen würden, außer bei Mensdorff-Pouilly? Man darf auf die Rechtfertigung des Polizeidirektors gespannt sein. Wir bitten daher den Verfassungsgerichtshof, die Rechtsstaatlichkeit wieder herzustellen und uns unserer Arbeit nachgehen zu lassen, wie das ja auch die Bundesverfassung mit dem Staatsziel Tierschutz vorsieht.“

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