Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (05.02.2016)
Wien, am 05.02.2016VGT-Kritik an BH-Güssing: Offener Brief an Bezirkshauptfrau Nicole Wild
Anzeigen gegen Mensdorff-Pouilly wegen Tierquälerei trotz überzeugender Beweislage nicht verfolgt, aber Welle von lächerlichen Strafverfügungen gegen TierschützerInnen
Eine Behörde ist verpflichtet, den BürgerInnen gegenüber neutral und unparteilich zu agieren, es gilt das Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz. Nicht so im Bezirk Güssing im Südburgenland, in dem Gatterjäger Alfons Mensdorff-Pouilly sein Unwesen treibt. Der VGT hat zahlreiche Anzeigen gegen die Jagdpraxis des Waffenlobbyisten, mit Fotos und Videos belegt sowie durch Zeugenaussagen bestätigt, an die BH Güssing geschickt, doch es kam keine Reaktion. Die Volieren waren nach Ablauf der Frist für das Aussetzen noch voll besetzt. Es war also klar, dass diese Tiere illegal ausgesetzt würden. Jetzt stehen die Volieren leer, doch die BH hat nichts dagegen unternommen. Der VGT fand auch 25 illegale Fasankisten im Jagdrevier von Mensdorff-Pouilly und bot an, sie den AmtstierärztInnen zu zeigen, doch wurde niemand der TierschützerInnen dafür je kontaktiert. Stattdessen kam eine Welle von Strafverfügungen gegen die AktivistInnen, von Bedrohung durch eine Drohne oder Betreten eines Jagdgebiets, bis zum Vorwurf, die grüne Grenze überquert zu haben. Dabei ist Letzteres eine Alltäglichkeit für die Jagdgesellschaft bei Mensdorff-Pouilly.
VGT-Obmann Martin Balluch hat sich nun in einem offenen Brief an die Bezirkshauptfrau Nicole Wild gewandt. Die BH hat innerhalb von 2 Tagen ein Gutachten erstellen lassen, um die Rechtsansicht der Polizei zu bekämpfen, die der Meinung ist, der VGT darf auf Forststraßen ein Jagdgebiet betreten. Doch die Anzeigen gegen Mensdorff-Pouilly, die bereits über 4 Monate alt sind, werden liegen gelassen. Martin Balluch: „Die BH Güssing müsste sich doch freuen, dass Ihr von TierschützerInnen Beweise geliefert werden, wenn es gesetzwidrige Tierquälereien gibt. Derartiges abzustellen muss doch unser aller Anliegen sein. Umso erschreckender, dass die Reaktion der BH auf die gut belegten Anzeigen lauter Strafverfügungen gegen die AnzeigerInnen sind, als ob es ihr darum ginge, die Aktivitäten des VGT zu behindern. Diese Bezirkshauptmannschaft Güssing lässt jede Neutralität im Umgang mit den BürgerInnen vermissen!“