Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (10.02.2016)
Wien, am 10.02.2016Pressekonferenz: Wissenschaftliche Gutachten bestätigen, Jagd auf Zuchttiere Tierquälerei
Panik bei Treibjagd im umzäunten Gatter große Qual, Aussetzen von gezüchtetem Federwild tier- und artenschutzwidrig: Jagd auf Zuchttiere ist nicht weidgerecht und unnötige Tierquälerei
Material zur Pressekonferenz:
In einer Pressekonferenz in Wien präsentierten heute der Lektor i.R. der Vet Uni Wien Dr. Hans Frey und die Wildbiologin Dr. Karoline Schmidt ihre Gutachten zur Frage der Weidgerechtigkeit und der Tierquälerei bei der Jagd auf Zuchttiere. Frey wies nach, dass das Aussetzen von gezüchtetem Federwild nicht nur die Wildpopulationen keinesfalls stützt, sondern sie sogar im Bestand bedroht. Zusätzlich sind Zuchttiere nicht in der Lage sich in der freien Wildbahn zurecht zu finden und leiden daher großen Stress und Qualen. Schmidt wiederum zitierte eine Reihe von wissenschaftlichen Studien, die das Leid von jenen Tieren belegen, die in umzäunten Gattern bei Treibjagden gehetzt werden. Gezüchtete Tiere befinden sich aber in der Obhut des Menschen. Wenn sich die Jagd durch den Gewinn von Wildbret rechtfertigt, dann ist die Jagd im Fall von gezüchteten Wildtieren unnötig. Die Jagd auf Zuchttiere ist daher unnötige Tierqual und damit sowohl tier- und artenschutzwidrig, als auch nicht weidgerecht.
Die beiden Gutachten werden durch die Aussage der Tierschutzombudsfrau der Steiermark, der nicht praktizierenden Jägerin und ehemaligen Amtstierärztin Dr. Barbara Fiala-Köck gestützt, die auf einer Fachtagung zur Jagd im November 2015 wörtlich sagte: „Bewegungsjagden in Jagdgattern sind keinesfalls zur Bestandsreduktion oder zur Vermeidung von Jagddruck notwendig und daher besonders tierschutzrelevant. Unter Zugrundelegung der Maßstäbe des Tierschutzrechts kann hier sehr schnell der Tatbestand der Tierquälerei erfüllt sein.“
Univ.-Prof. Klaus Hackländer vom Institut für Wildbiologie und Jagdwirtschaft der BOKU Wien wiederum veröffentlichte 2014 einen Artikel in einer Jagdzeitschrift, in dem er das Aussetzen von gezüchtetem Federwild als wirkungslos für die Bestandsdichte bezeichnete. In einem Gutachten von 2010 nannte er das Aussetzen von Zuchttieren in die freie Wildbahn ohne wissenschaftliche Begleitung eine Tierquälerei.
Gatterjagden gibt es noch in Wien, dem Burgenland, Niederösterreich und Salzburg. Wien ist gerade dabei, das einzige dort bestehende Jagdgatter innerhalb von 5 Jahren zu schließen, im Burgenland wird das Jagdgesetz grundlegend reformiert, in Niederösterreich werden alle Jagdgatter überprüft und im Mai gibt es zu einer möglichen Reform eine Verhandlungsrunde, und in Salzburg liegt ein Antrag der Grünen im Landtag für ein Verbot der Gatterjagd vor.
Das Aussetzen von Federwild ist in ganz Österreich erlaubt. Alle Landesregierungen, bis auf Oberösterreich und Kärnten, haben bereits die Bereitschaft signalisiert, diese Praxis zu hinterfragen. In den nächsten Monaten ist ein bundesweites Verbot durchaus im Bereich des Möglichen.