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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (16.02.2016)

Wien, am 16.02.2016

Neue Klage von Gatterjäger Mayr-Melnhof gegen VGT: wegen Gatterjagd Awards

Der ehemals Adelige Großgrund- und Schlossbesitzer fühlt sich durch den Preis „Herz aus Stein“ verunglimpft: Schadenersatz € 6.000! - Morgen Mittwoch Prozess Drohne Besitzstörung

Humor hat er offenbar nicht, der sich selbst als kleiner Bauer inszenierende Herr Max Mayr-Melnhof, laut Wikipedia im Besitz von 7.000 Hektar Grund und zwei Schlössern. Bedroht sei er durch den „radikalen“ Tierschutzverein VGT, dessen ehrenamtliche AktivistInnen sich seit Jahrzehnten in ihrer Freizeit selbstlos bemühen, das Los der Tiere in Österreich zu verbessern. Teil dieser Bemühungen ist das Aufzeigen von Tierquälerei, oft auch in Form von satirischem Straßentheater. Eines davon wurde am 3. Februar 2016 – mitten im Fasching – am Wiener Stefansplatz abgehalten. Prominente Vertreter der Gatterjagd erhielten fantasievolle Preise, darunter Max Mayr-Melnhof ein „Herz aus Stein“. In der Laudatio wurde darauf eingegangen, dass Mayr-Melnhof in Salzburg ein Jagdgatter betreibt, in dem Wildschweine gezüchtet und in jährlichen Abschussspektakeln massenweise getrieben, gehetzt, in Todesangst versetzt und beschossen werden. Und zwar mehrere hundert. Um mit in einer Umzäunung gefangenen, gefütterten und gemästeten Tieren derart umzugehen, muss man tatsächlich ein Herz aus Stein haben. Wildbiologin Karoline Schmidt hat in einem wissenschaftlichen Gutachten kürzlich nachgewiesen, dass die Treibjagd im Gatter – genau das, was Mayr-Melnhof praktiziert – schwere, unnötige Tierquälerei ist.

Max Mayr-Melnhof hat nun eine weitere Zivilklage gegen den VGT und dessen Obmann eingebracht: auf Unterlassung obiger Tätigkeit. Dazu möchte er € 6.000 Schmerzensgeld, Streitwert € 36.000. Im Original: martinballuch.com

Morgen Mittwoch findet der erste Prozesstag zur ersten Klage von Mayr-Melnhof gegen den VGT um 13:30 Uhr, Zimmer 14 im Bezirksgericht Oberndorf in Salzburg statt. Dabei geht es um Unterlassung, Mayr-Melnhofs Wildschweinmassaker im umzäunten Jagdgatter per Drohne zu dokumentieren.

VGT-Obmann Martin Balluch: „Bedroht würde er sich fühlen, behauptet Mayr-Melnhof, und legt seiner Klage 4 Emails bei, die einfach nur Kritik an seiner Gatterjagd vorbringen, alle offen mit Namen und zur Hälfte sogar von Jägern. Mayr-Melnhof sollte einmal lesen, was ich von seinen JagdkollegInnen regelmäßig an Drohemails erhalte! Die Kritik ist total berechtigt, das Vorgehen von Mayr-Melnhof, nämlich seine Gatterjagd, wäre in Vorarlberg, Tirol, Kärnten, Oberösterreich und der Steiermark explizit strafbar. Er züchtet Wildschweine – nichts Anderes ist das, wenn man Wildschweine gefangen hält, füttert und sich vermehren lässt – und hetzt sie dann in einer Umzäunung mit Hunden und Treiberkolonnen. Ein klarer Fall von Tierquälerei, meiner Ansicht nach. Und diese Jagden sind unnötig, weil die Fleischgewinnung könnte man auch ohne Treibjagd viel tierfreundlicher erreichen. Wie wäre das, wenn man Hausschweine oder gleich Pferde und Kühe so behandeln würde? Die Ausrede, der Zaun sei nötig, um die Wildschweine von landwirtschaftlichen Flächen abzuhalten, ist lächerlich. Da müsste man die landwirtschaftlichen Flächen einzäunen, nicht die Schweine, und sie dann auch noch züchten! Wie kommen denn sämtliche anderen Regionen mit Wildschweinen ohne Jagdgatter aus? Nein, es wird Zeit, dass diesem unwürdigen Schauspiel ein Ende bereitet wird. Die Gatterjagd muss verboten werden, ohne wenn und aber!“

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