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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (17.02.2016)

Burgenland, am 17.02.2016

Heute beginnen Verhandlungen zur Reform des Jagdgesetzes im Burgenland!

VGT bringt wissenschaftlich begründete Stellungnahme ein; Forderungen: Tierschutz ins Jagdgesetz, Verbot von Gatterjagden, Verbot des Aussetzens von gezüchtetem Federwild (Fasan)

Seit Sommer 2015 macht der VGT auf die Missstände bei der Jagd auf gezüchtete Tiere aufmerksam. Insbesondere im Burgenland konnte der Tierschutzverein zahlreiche Gatterjagden sowie das Aussetzen gezüchteter Fasane, Rebhühner und Stockenten dokumentieren. Die Landesregierung im Burgenland erklärte sich bereit, das Jagdgesetz grundlegend zu reformieren und lud den VGT zur Teilnahme ein. Die Verhandlungen beginnen heute, den 17. Februar 2016. Der VGT hat dazu eine sehr gut wissenschaftlich begründete, 13 seitige Stellungnahme mit 15 Beilagen (Gatterjagd, Zuchtgatter und Federwild) eingebracht.

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Wir fordern in aller erster Linie ein Verbot der Gatterjagd und ein Verbot des Aussetzens von gezüchtetem Federwild. Dazu sollten Tierschutz und Ökologie als Grundpfeiler eines modernen Jagdgesetzes fix verankert werden. Doch darauf aufbauend wünschen wir uns ein Verbot des Abschusses von Hunden und Katzen, ein Verbot der Baujagd, ein Verbot der Überhege von Paarhufern, d.h. Fütterungen nur bei absoluter Not, Schonzeiten für alle Tiere, ein Verbot der Jagd im Nationalpark, ein Verbot der Jagd auf Zugvögel und eine jagdliche Winterruhe ab 21. Dezember. Wir sind sehr gespannt, wie sich der Reformprozess gestalten wird. Es wäre für das Burgenland eine große Chance, bei dieser Frage in Österreich voran zu gehen, und analog zum Wildtiermanagementgesetz im deutschen Baden-Württemberg auch in Österreich ein Vorzeigejagdgesetz zu schaffen, das wirklich fortschrittlich genannt werden kann.“

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