Einstellung Ermittlungen Tierquälerei Mayr-Melnhof Jagdgatter zeigt: Tiere nicht geschützt - vgt

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Einstellung Ermittlungen Tierquälerei Mayr-Melnhof Jagdgatter zeigt: Tiere nicht geschützt

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (28.02.2016)

Wien, 28.02.2016

VGT: Wenn im Gatter hunderte Wildschweine und Enten zur Fleischproduktion gezüchtet werden, muss das Tierschutzgesetz gelten, das Treibjagden auf Nutztiere verbietet!

VGT-Obmann Martin Balluch kommentiert die Einstellung der Anzeigen wegen Tierquälerei: „Es sei keine Tierquälerei, Hunderudel auf im Jagdgatter Mayr-Melnhof gefangene Wildschweine und Enten zu hetzen, meint die Behörde, weil es sich um eine Jagd handle. Doch nach Angaben des Gatterbetreibers wurden 400 Wildschweine geschossen, d.h. es ist mit einer Besatzdichte von etwa 125 Wildschweinen auf 100 ha Grund im Gatter zu rechnen. Das ist mehr als die 50 fache Bestandsdichte einer natürlichen Wildschweinpopulation! Mayr-Melnhof betreibt also eine Freilandhaltung von Wildschweinen zur Fleischproduktion. Schön und gut, aber dann darf er auf diese Tiere keine Treibjagden veranstalten. Dürfte er rosarote Hausschweine mit Hunderudel und Treiberkolonnen hetzen? Oder Rinder, oder Schafe? Nein, das wäre Tierquälerei. Aber ob ein Umgang mit einem Tier Tierquälerei ist, kann doch nicht von dessen Tierart abhängen! Wenn man Hausschweine nicht so behandeln darf, dann auch keine Wildschweine. Mayr-Melnhof soll das Gatter in eine Freilandschweinehaltung umwidmen und nach dem Tierschutzgesetz betreiben, inklusive Tötung nach veterinärrechtlichen Vorschriften. Das Spektakel einer Abschießbelustigung für zahlende Jagdgäste ist jedenfalls in Freilandschweinehaltungen klar verboten!“

Und weiter: „Ähnliches gilt für die Jagd auf seine Stockenten. Auch Legehühner leben in oben offenen Freilandhaltungen und sind flugfähig. Dürfte man Haushühner mit Jagdhunden hetzen und mit Schrot beschießen? Nein. Also sollte Mayr-Melnhof, wie jeder Vogelzüchter, eine Freilandhaltung von Enten zur Fleischproduktion anmelden und nach dem Tierschutzgesetz betreiben. Alles andere ist eine Farce und Tierquälerei.“

Und Balluch schließt: „Das Jagdgatter von Mayr-Melnhof ist überhaupt kein „normaler Wald“, der eben eingezäunt ist. Dort herrscht eine um den Faktor 50 höhere Wilddichte als in einem normalen Wald. So etwas nennt man eine Zucht, eine Schweinezucht zur Fleischproduktion. Deshalb rufen wir Landesrat Josef Schwaiger auf, wie in den meisten anderen Bundesländern die Jagd in umzäunten Gattern zu verbieten. Wer Tiere züchtet muss dem Tierschutzgesetz unterliegen. Die Gesetzeslücke Jagdgatter muss jetzt endlich geschlossen werden!“

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