VGT-Eingabe an steirische Landesregierung: Verbot des Aussetzens gezüchteten Federwilds - vgt

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VGT-Eingabe an steirische Landesregierung: Verbot des Aussetzens gezüchteten Federwilds

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (01.03.2016)

Wien, 01.03.2016

Nach Gesprächen mit dem Büro des zuständigen Landesrats überreicht der VGT heute detaillierte, wissenschaftlich untermauerte Forderung: Verbot Zuchtgatter und Zuchtfasane

In der Steiermark sind Jagdgatter verboten. Doch der VGT konnte in der letzten Jagdsaison nachweisen, dass aus Zuchtgattern in der Steiermark Wildtiere zum Abschuss an Jagdgatter im Burgenland und in Niederösterreich geliefert werden. Zwar sind diese Zuchtgatter nach Angaben der Landesregierung als Fleischgatter gemeldet und dürften gar nicht an Jagdgatter liefern – Fleischgatter werden nach dem Bundestierschutzgesetz geführt und fallen in die Kompetenz des Tierschutzministeriums – doch erlaubt das steirische Jagdgesetz grundsätzlich die Züchtung von Tieren zu jagdlichen Zwecken. Neben einem Verbot dieser Möglichkeit fordert der VGT nun in seinem heute übergebenen 6-seitigen Schreiben (zusammen mit einer Darstellung der steirischen Zuchtgatter und der Lieferung an Jagdgatter) auch ein Verbot des Aussetzens gezüchteter Fasane, Rebhühner und Enten. Auch dazu wurde das Ergebnis der Recherchearbeit zusammengestellt. Das Aussetzen von gezüchteten Vögeln für die Jagd ist zwar in der Steiermark auf die Zeit bis 4 Wochen vor Beginn der Jagdzeit beschränkt, doch dennoch, wie in der Praxis zu sehen, werden dadurch Vögel aus Massentierhaltung zum Abschuss und zum Aufbessern der Strecke hergenommen.

„Es ist offensichtlich sinnlos und nicht vernünftig, Vögel auszusetzen, um den Bestand zu sichern, aber noch in derselben Jagdsaison auf dieselben Vögel zu schießen. Entweder man will einen Bestand aufbauen oder bejagen, beides gleichzeitig ist widersprüchlich“, sagt VGT-Obmann Martin Balluch dazu. „Abgesehen davon ist gut belegt, dass sich diese Vögel aus der Massentierhaltung nicht fortpflanzen, geschweige denn in freier Wildbahn überleben können. Die wissenschaftlichen Studien dazu haben wir heute ebenfalls der Landesregierung übergeben. Im steirischen Jagdgesetz ist das Aussetzen von jedem Wild an eine Bewilligung gebunden – außer es handelt sich um Fasan, Rebhuhn oder Stockente. Aber es gibt keinen Grund für diese Ausnahmen, daher bitten wir den zuständigen Landesrat Johann Seitinger diese Gesetzeslücke zu stopfen!“

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