Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (18.03.2016)
Wien, am 18.03.2016VGT übergibt 5000 Unterschriften an Justizministerium: Gatterjagd ist Tierquälerei!
5000 fordern, dass Vorfall auf Filmclip von Gatterjagd, bei dem von Jagdhunderudel gehetztes Reh in Todesangst minutenlang gegen den Gatterzaun springt, strafrechtlich verfolgt wird
Das Video schlug große Wellen im Internet, speziell auf Facebook. Bei einer Gatterjagd im Herbst 2015 filmten TierschützerInnen des VGT wie ein Reh, von Jagdhunden gehetzt, minutenlang gegen den Gatterzaun sprang. Das Tier zerschnitt sich dabei das Gesicht. Facebook nahm den Film vom Netz, weil er zu grausam sei. Allerdings hatten ihn bis dahin bereits mehrere 100.000 Menschen gesehen. Später wurde das Video immer wieder im Internet hochgeladen. Der VGT erstattete Anzeige wegen Tierquälerei, doch die zuständige Staatsanwältin eröffnete nicht einmal ein Ermittlungsverfahren, weil kein Anfangsverdacht vorliege. Es handle sich um eine übliche Jagdpraxis. Dabei wurden hier gefangene Tiere in einer Umzäunung von Jagdhunden in Todesangst versetzt. Zum Zeitpunkt dieser Jagd hatten Rehe Schonzeit. Dass so viele Menschen den Vorfall in diesem Film so erschütternd fanden, beweist, was für eine furchtbare Tierquälerei die Gatterjagd ist. Doch selbst wenn das Jagdgesetz in Niederösterreich noch die Gatterjagd erlaubt, so gilt auch dort das Strafgesetzbuch. Und dieses verbietet in § 222 unnötige Tierqual. Es kann nicht notwendig sein, in einem umzäunten Gatter Treibjagden zu veranstalten, insbesondere nicht, wenn dadurch Rehe in ihrer Schonzeit derart in Panik geraten und sich verletzen.
Der VGT rief daraufhin in einer Petition das Justizministerium dazu auf, den Fall wieder zu eröffnen. In wenigen Tagen hatten 5000 Menschen diese Forderung unterstützt. Heute übergaben 2 MitarbeiterInnen des VGT die Unterschriften im Justizministerium.
VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Kein Mensch kann verstehen, dass eine derart brutale Tierquälerei erlaubt sein soll. In welchem Sinne könnte diese Qual notwendig sein? Die Treibjagd im Gatter, insbesondere mit Hunderudeln, ist nicht notwendig. Diese Tiere sind bereits gefangen, sie in Todesangst zu versetzen ist völlig untragbar. Niemand würde Hausschweine in Freilandhaltung oder Kühe auf der Weide mit Hunderudeln hetzen und dabei beschießen. Wer Wildtiere im umzäunten Gelände hält, z.B. zur Fleischgewinnung, der muss den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und den veterinärrechtlichen Vorschriften bei der Tötung folgen. Nein, die Qualen, die dieses Reh erlitt, waren nicht notwendig und sollten strafrechtlich geahndet werden!“