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Massentötung durch Krähenfallen – Widerspruch zur EU-Vogelschutzrichtlinie!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (05.04.2016)

Wien, 05.04.2016

Sogenannte norwegische Krähenfallen werden derzeit in mehreren Bundesländern zum massenhaften Fangen von Rabenkrähen eingesetzt.

Norwegische Krähenfallen sind Käfige mit Einflugsöffnungen, durch die ein Entkommen nicht mehr möglich ist. Die Vögel sollen durch Futter oder auch lebende Vögel angelockt werden. Aus ethisch moralischen Gründen sind solche Fallen prinzipiell abzulehnen. Entgegen ihres Namens sind diese Fallen nicht selektiv. Regelmäßig werden auch andere Vogelarten z.T. streng geschützte Arten wie Greife und Eulen gefangen. Da die Fallen nur einmal täglich kontrolliert werden müssen, kommt es vor, dass mehrere Tiere in den Fallen gefangen sind, unter Umständen auch unverträgliche und/ oder geschützte Arten, die sich dann gegenseitig verletzen oder sogar töten. Zusätzlich birgt der Stress des Gefangenseins und der Fluchtversuche eine hohe Verletzungsgefahr.

In der EU- Vogelschutzrichtlinie steht: Artikel 8 (1) Was die Jagd, den Fang oder die Tötung von Vögeln im Rahmen dieser Richtlinie betrifft, so untersagen die Mitgliedstaaten sämtliche Mittel, Einrichtungen oder Methoden, mit denen Vögel in Mengen oder wahllos gefangen oder getötet werden oder die gebietsweise das Verschwinden einer Vogelart nach sich ziehen können, insbesondere die in Anhang IV Buchstabe a aufgeführten Mittel, Einrichtungen und Methoden.

Somit widersprechen norwegische Krähenfallen dem Artikel 8 der EU-Richtlinie!

Zwar gibt es im Artikel 9 der Vogelschutzrichtlinie eine Auflistung unter welchen Gründen von Artikel 8 abgwichen werden darf. Die Begründung für die Ausnahme, die in Österreich herangezogen wird, ist der Schutz vor Schäden an Kulturen. Artikel 9 kann jedoch nur als letztes Mittel herangezogen werden. Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen, dass es verschiedene alternative Maßnahmen gibt, um solche Schäden zu verhindern. Zudem ist zweifelhaft, ob die Schäden überhaupt durch Rabenvögel verursacht werden.

Die gleiche Problematik der Unselektivität von Fallen gilt auch für Elstern in sogenannten Elsternfängen.

Der VGT und Pro-Tier werden an die zuständigen Landesregierungen daher eine Aufforderung zur EU-rechtskonformen Anpassung der Gesetze sowie der tatsächlichen Praxis versenden.

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