Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (07.04.2016)
Wien, am 07.04.2016Klage von Mayr-Melnhof gegen VGT und dessen Obmann abgewiesen!
Handelsgericht Wien stellt Recht der Meinungsfreiheit über Interesse des ehemaligen Adeligen, nicht kritisiert zu werden, da Kritik er begehe Tierquälerei im Kern wahr
Max Mayr-Melnhof betreibt in Salzburg eine Gatterjagd. Dabei werden in mehreren Treibjagden einige hundert Wildschweine von Jagdhunderudeln und Treiberkolonnen gehetzt und in Todesangst versetzt. Ebenso mussten Damhirsche in Panik vor den bellenden Hunderudeln flüchten. Dem VGT gelang es, diese Tierquälerei zu dokumentieren. In mehreren Aktionen, wie der satirischen Vergabe eines Preises „Herz aus Stein“ an Mayr-Melnhof, übte der VGT an dieser feudaljagdlichen Praxis öffentlich Kritik. Dagegen brachte der Gatterjäger eine Klage auf Unterlassung ein und forderte € 6000 Schmerzensgeld für die erlittene Kränkung. Diesem Klagsbegehren wurden noch 2 weitere Aktionen, in denen der VGT auf Mayr-Melnhof Bezug nahm, angefügt. Nun wies das Handelsgericht Wien die Einstweilige Verfügung zu dieser Klage ab. In einer detaillierten Begründung wird dargelegt, dass die Kritik des VGT im Kern wahr ist und eine gesellschaftlich umstrittene Praxis betrifft. Es sei legitim, diese als Tierquälerei zu bezeichnen. Die Kosten des Verfahrens muss der Kläger tragen.
Das Urteil im Wortlaut auf Martin Balluchs Blog.
VGT-Obmann Martin Balluch war ebenfalls Beklagter: „Es ist sehr erfreulich, dass die feudalen Anwandlungen ehemaliger Adeliger, von Kritik der Zivilgesellschaft ausgenommen zu sein, nun durch unseren Rechtsstaat in die Schranken verwiesen wurden. Auch Großgrundbesitzer, deren Familie früher als Baron
bezeichnet wurde, dürfen öffentlich kritisiert werden. Als nächsten Schritt sollte nun Landesrat Josef Schwaiger ebenso die anachronistische Feudaljagd im Gatter verbieten. Die große Mehrheit der Bevölkerung – nach einer neuen Market Umfrage in Salzburg sogar 91,4 % - wünschen dieses Verbot.“