Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (14.04.2016)
Graz, am 14.04.2016Jetzt: Große Ausstellung über die Zucht von Fasanen für die Jagd am Grazer Hauptplatz
26.000 Fasane pro Jahr in der Steiermark zum Abschuss ausgesetzt – VGT informiert Öffentlichkeit und fordert mit Petition an den Landtag ein Verbot
Die Ausübung der Jagd ist aus dem Tierschutzgesetz ausgenommen, weil es da um den Umgang mit Wildtieren gehen sollte, über die der Mensch keine Kontrolle hat. Anders bzgl. Tieren, die in menschlicher Gefangenschaft aufwachsen und leben, diese unterliegen den Tierschutzbestimmungen für Haltung und Tötung. Nur für die Fasane, Rebhühner und Stockenten gilt das nicht. Sie darf man züchten und töten, ohne dass das Tierschutzgesetz ihren Schutz garantiert. Sie sind Freiwild für jene Personen, für die der massenhafte Abschuss von Vögeln eine Unterhaltung darstellt. 26.000 Fasane werden pro Jahr in steirischen Jagdrevieren ausgesetzt, 1000 davon alleine im Schlosspark Thal bei Graz. Würde das Tierschutzgesetz gelten, wäre das verboten. Es ist nicht erlaubt, zahme Tiere in die freie Wildbahn zu setzen, und Tiere ohne guten Grund zu töten. Und das Abschussspektakel einer Treibjagd auf Zuchtfasane ist kein guter Grund.
Deshalb hat der VGT heute eine Ausstellung über die Züchtung von Fasanen auf dem Grazer Hauptplatz aufgebaut. Anhand von Fotos, Tafeln und Beschreibungen lässt sich das Leben der Tiere von der Brüterei über den Tiertransport ins Revier bis zum gewaltsamen Tod nachvollziehen. Der VGT sammelt Unterschriften für eine Petition an den steirischen Landtag, um diesem Missstand ein Ende zu setzen.
VGT-Obmann Martin Balluch ist vor Ort: „Jeder Mensch, der sich bei unserer Ausstellung informiert, ist entsetzt, dass so etwas in Österreich heute noch erlaubt ist. Wir plädieren an den zuständigen Landesrat, ein absolutes Verbot für das Aussetzen gezüchteter Tiere zur Jagd auszusprechen!“