Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (22.04.2016)
Wien, am 22.04.2016Mayr-Melnhof erhebt Rekurs gegen erstinstanzliches Urteil Klage VGT-Gatterjagdprotest
Mit zahlreichen Falschaussagen will der ehemals adelige Großgrundbesitzer aus Salzburg offenbar das Wiener Oberlandesgericht manipulieren, um kritischen Protest zu verhindern
Mayr-Melnhof betreibt in Salzburg ein Jagdgatter, in dem er etwa 100 Mal mehr Wildschweine hält und züchtet, als dort natürlicherweise leben könnten. Nachdem der VGT die grauenhaften Wildschweinmassaker in diesem Gatter dokumentiert hatte, verlieh er in einer satirischen Parodie neben anderer Prominenz aus der Gatterjagdszene auch Mayr-Melnhof einen Preis, nämlich das Steinerne Herz. Doch der ehemals adelige Großgrundbesitzer nahm daran Anstoß und reichte eine Klage ein. Er fühle sich verunglimpft, begehrte Unterlassung und eine Einstweilige Verfügung, sowie ein Schmerzensgeld von € 6000. Das Wiener Handelsgericht lehnte die Einstweilige Verfügung und damit implizit die gesamte Klage mit deutlichen Worten ab. Es handle sich um erlaubte Protestformen, weil die Gatterjagd umstritten und Tierschutz ein Thema von großem öffentlichen Interesse ist, sowie die Kritik im Kern wahr. Die Heftigkeit des Protests sei verständlich, da die betroffenen Tiere ja ihre eigenen Interessen nicht selbst vertreten könnten. Gegen dieses Urteil ging Mayr-Melnhof nun mit einer Serie von Falschaussagen in Berufung.
In seiner Berufung zieht Mayr-Melnhof Vergleiche zwischen dem VGT und dem Nationalsozialismus. Um diese absurde These auch nur irgendwie zu belegen, verlegt er Aktionen von Salzburg nach Wien und erfindet Transparenttexte, die vom VGT nie mit ihm in Verbindung gebracht worden sind. Zusätzlich suggeriert er, der VGT habe intime Darstellungen von ihm veröffentlicht. Auch mit rechtlichen Fakten nimmt Mayr-Melnhof es nicht so genau, macht Tierquälerei zu einem Verbrechen, obwohl es leider nur ein Vergehen ist, und behauptet einfach, die Gatterjagd gäbe es auch in Oberösterreich und sie sei in keinem Bundesland verboten.
VGT-Obmann Martin Balluch ließ seinen Anwalt umgehend eine Rekursbeantwortung verfassen: „Mayr-Melnhof muss das erfreuliche Urteil des Handelsgerichts offenbar sehr im Magen liegen, dass er zu so unredlichen Mitteln greift, um es zu bekämpfen. Unfassbar, wie sich dieser Mensch wie in alter Feudalzeit jede Kritik an seinen Tierquälereien durch das einfache Volk verbittet. Der Mann, dessen Familie sich vor 100 Jahren noch als Baron bezeichnen durfte, geht offenbar nicht nur mit Tieren völlig respektlos um. Mit der Wahrheit nimmt er es dabei nicht so genau. Ich hoffe, dass sich die Gerichte dadurch nicht beeindrucken lassen.“