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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (29.04.2016)

Eisenstadt, am 29.04.2016

Landesverwaltungsgericht Eisenstadt verurteilt Polizei und Jagdaufseher Mensdorff-Pouilly

Aktivität des VGT, Jagden zu dokumentieren, wurde vom Gericht als rechtskonform anerkannt, Straftatbestand „Störung einer Jagd“ gibt es nicht

Im Herbst 2015 war der VGT bei verschiedenen Jagden auf Zuchttiere anwesend, um sie zu dokumentieren, So auch bei Mensdorff-Pouilly in Luising. Am 20. 11. fuhr der VGT-Obmann auf einer öffentlichen Straße zu einer Jagdgesellschaft, die gerade auf Zuchtfasane schoss, und fotografierte das Geschehen. Daraufhin wurde er vom Jagdaufseher und den Jagdgehilfen mit deren Autos blockiert, während die Schützen das Weite suchten, um ohne Öffentlichkeit auf zahme Vögel schießen zu können. Der VGT-Obmann rief die Polizei zu Hilfe, die zwar kam, aber die Blockade ohne guten Grund fortsetzte. Erst nach Jagdende 2 Stunden später durfte der Tierschützer wegfahren. Dagegen brachte der VGT-Obmann eine Maßnahmenbeschwerde ein. Nun liegt das Urteil vor. Das Landesverwaltungsgericht Eisenstadt stellte die Rechtswidrigkeit der Blockade sowohl der Polizei als auch des Jagdaufsehers fest und bezeichnete die Aktivität des VGT als völlig legal. Das Urteil im Wortlaut: www.martinballuch.com

Die Landespolizeidirektion Eisenstadt nahm diesen Vorfall im November 2015 zum Anlass, um ab dann bei jeder Jagd im Revier Mensdorff-Pouilly eine große Sperrzone zu erlassen, die von 8 bis 18 Uhr aufrecht erhalten wurde und von zahlreichen Straßensperren umgeben war. In der Verfassungsbeschwerde des VGT gegen diese Sperrzone erwähnte die Polizei als Begründung tatsächlich den Vorfall vom 20. 11. 2015, zu dem das Gericht nun ganz klar die Rechtsmäßigkeit der Aktivitäten des VGT festgestellt hat.

VGT-Obmann Martin Balluch fühlt sich bestätigt: „Jetzt hat das Landesverwaltungsgericht eindeutig erklärt, dass wir rechtmäßig gehandelt haben. Das Dokumentieren einer Jagd von öffentlichen Straßen aus ist legal. Und gegen uns vorzugehen war sowohl seitens des Jagdaufsehers als auch der Polizei rechtswidrig. Mit diesem Urteil hoffen wir jetzt auch auf klare Worte des Verfassungsgerichtshofs gegen die Sperrzonen. Damit ist bewiesen, dass das Recht auf unserer Seite war. Und das zeigt einmal mehr, wie haltlos die ewig wiederholten Vorwürfe der Landesjägerschaften gegen uns sind, wir seien militant usw. Radikal und gesetzwidrig handelte hier der Jagdaufseher. Nun muss Landesrätin Verena Dunst ein Machtwort sprechen, und sowohl die Gatterjagd als auch das Aussetzen von gezüchteten Fasanen verbieten!“

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