Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (01.07.2016)
Wien, am 01.07.2016Aktuelle Bilder aus österreichischer Fasanerie: Fasane warten bereits auf ihren Tod
Das steirische Jagdgesetz wird kommenden Dienstag reformiert und soll dann weiterhin den Abschuss gezüchteter Fasane aus Massentierhaltung erlauben
Aktuelle Bilder aus einer österreichischen Fasanerie zeigen tausende Fasane in typischer Massentierhaltung in geschlossenen Verschlägen. Geht es nach der steirischen Landesregierung, sollen diese Tiere auch in Zukunft zur Jagd ausgesetzt und geschossen werden können. Zwar wurde nach einem Antrag der Grünen zur Abschaffung dieser Praxis ein Unterausschuss gebildet, doch konnte man sich nicht zu einem Totalverbot durchringen. Offenbar ist der Lobbyismus einzelner mächtiger JägerInnen doch zu groß. In Zukunft darf man zwar nur mehr so viele Fasane aussetzen, wie in dem Revier überleben könnten, doch bleibt erlaubt, diese Tiere im Herbst nach dem Aussetzen gleich wieder abzuknallen, bevor sie sich noch im nächsten Frühjahr vermehren konnten. Ja, das Gesetz drängt die JägerInnen sogar, ihre Fasane abzuschießen, weil wenige Fasane im Revier heißt, im nächsten Jahr dürfen wieder mehr Tiere ausgesetzt werden.
Ein Gutachten von Universitätslektor Dr. Hans Frey bestätigt, dass Fasane aus Massentierhaltung nichts zum Bestand in der freien Wildbahn beitragen können. Einerseits überleben sie nicht auf lange Sicht, weil sie nie gelernt haben, für sich selbst zu sorgen, sondern von ständigen Fütterungen abhängig sind. Andererseits fallen sie dem Straßenverkehr oder Raubfeinden zum Opfer. Obwohl der VGT dieses Gutachten Landesrat Johann Seitinger übergeben hat und beim Gespräch einen Jäger mitbrachte, der selbst Fasane jahrzehntelang ausgesetzt hatte und bestätigen konnte, dass das nicht der Bestandserhaltung dient, wurde nun entschieden, diese Praxis mit ein paar Einschränkungen weiter zu erlauben.
VGT-Obmann Martin Balluch: „Es gäbe eine ganz einfache Möglichkeit, diese neue Jagdgesetzreform, die kommenden Dienstag beschlossen werden soll, noch zu reparieren. Es reicht der Passus, dass in einem Jagdrevier, in dem Fasane ausgesetzt wurden, im selben Jahr nicht mehr auf Fasane gejagt werden darf. Eigentlich logisch, ein Aussetzen zur Bestandsstützung widerspricht der Bejagung. Und das Aussetzen kann nur dann als Bestandsstützung bezeichnet werden, wenn die ausgesetzten Tiere überhaupt die Möglichkeit hatten, sich fortzupflanzen. Für Jungtiere bedeutet das, sie müssen den folgenden März noch am Leben sein. Wir rufen daher die steirische Landesregierung auf, sich nicht durch Einflüsterungen schussgeiler JägerInnen beirren zu lassen, sondern eine zukunftsweisende Reform zu machen, die die Weichen für ein neues Jagdverständnis stellt.“