Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (04.07.2016)
Graz, am 04.07.2016Morgen neues Gesetz zur Jagd auf Zuchtfasane im Steirischen Landtag zur Abstimmung
5 nackte TierschützerInnen mit Kunstblut und Fasanmaske liegen vor dem Landhaus, dahinter stehen 3 zufriedene JägerInnen: das neue Gesetz wird das Aussetzen zur Jagd weiter erlauben
Das geplante Gesetz sei ein großer Fortschritt, erklärte der SPÖ-Klubobmann Johannes Schwarz den TierschützerInnen heute beim Landhaus vor der Aktion. Zwar, gab er zu, habe man die Forderung nicht erfüllt, dass nach dem Aussetzen, das ja nur der Bestandserhaltung dienen soll, zumindest im selben Jahr keine Jagd stattfinden darf. Aber man dürfe in Zukunft nur mehr Jungfasane aus der Region aussetzen. Dazu entgegnete der VGT-Obmann, dass ihm seine Erfahrung mit den Vollzugsbehörden zeige, dass das so interpretiert werden wird, dass man Jungfasane, die als Kücken in die Steiermark gebracht und dann dort in Fasanerien aufgezogen wurden, wie schon bisher, als Jungfasane aus der Region bezeichnen wird. Der SPÖ-Klubobmann widersprach vehement, doch klar ist, dass die Behörden das Gesetz wörtlich nehmen. Nur, wenn dort steht, dass die Fasane in der Region geschlüpft sein müssen, wird das auch so exekutiert. In Zukunft werden also weiterhin Jungfasane aus burgenländischen oder ungarischen Massentierhaltungen in die Steiermark gebracht!
„Dass der Abschuss von ausgesetzten Tieren im selben Jagdjahr erlaubt bleibt“, so der VGT-Obmann weiter, „konterkariert klar die Zielsetzung Bestandserhaltung. Ein ausgesetzter Fasan, der bejagt wird, bevor er sich fortpflanzen konnte, dient ausschließlich der Erhöhung der Jagdstrecke und sonst gar nichts.“ Eine Verordnung, die noch folgen wird, soll die maximale Anzahl von Fasanen für eine Region vorgeben. Das würde das Ausmaß des Aussetzens reduzieren, sofern die Verordnung nach ökologischen Kriterien erfolgt und nicht durch Einflüsterung der Landesjägerschaft. „Dass die Jagd auf ausgesetzte Fasane weiterhin erlaubt bleibt", meint der VGT-Obmann, „wird durch dieses Gesetz leider nicht verhindert, aber mit der Verordnung steht und fällt der Grad der Einschränkung dieser Jagdpraxis. Im Jahr 2015 sind 26.000 Fasane in der Steiermark ausgesetzt worden. Wir werden sehen, wie stark sich diese Zahl reduziert.“
Heute lagen 5 nackte TierschützerInnen im Kunstblut mit Fasanmaske vor dem steirischen Landhaus in der Grazer Herrengasse. Dahinter standen 3 JägerInnen mit Masken und Tafeln der ÖVP, SPÖ und FPÖ. Auch Letztere hat angekündigt, diesem neuen Gesetz zustimmen zu wollen, lediglich die Grünen und die KPÖ wollen ein Totalverbot des Aussetzens von Zuchttieren für die Jagd.