Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (13.07.2016)
Wien, am 13.07.2016Schuss auf VGT-Obmann bei Gatterjagd Nov 2015: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein
Serie von Einstellungen bei Gewalt gegen TierschützerInnen, aber riesiger Tierschutzprozess gegen Tierschutz: VGT sieht Einseitigkeit in der Justiz
Man stelle sich vor, ein Tierschützer würde während einer Jagd auf einen Jäger zugehen, ihn wegstoßen, anbrüllen, er solle sich „schleichen“, und ihm direkte Gewalt androhen, wenn er nicht sofort weggeht. Klar ist, wenn diese Tat filmisch dokumentiert wäre, würde der Tierschützer ohne jeden Zweifel wegen Nötigung und gefährlicher Drohung verurteilt. Gegen TierschützerInnen gab es schon Prozesse wegen viel harmloserer Delikte (z.B. 2 Monate bedingte Haft wegen Zuhaltens einer Tür) oder völlig ohne jeden Beweis (der große Tierschutzprozess). Nicht so im umgekehrten Fall. Ein Jagdhelfer hat während der Gatterjagd von Mayr-Melnhof in Salzburg außerhalb des Zaunes genau in obiger Manier die völlig legal filmenden TierschützerInnen bedroht, der Vorfall ist einwandfrei dokumentiert, aber die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt, weil es sich lediglich um eine „Unmutsäußerung“ gehandelt habe.
Am 28. November 2015 schoss ein Jäger aus dem Gatter hinaus direkt in die Richtung des dort filmenden VGT-Obmanns, offenbar um ihn zu vertreiben. Der Vorfall wurde ebenfalls dokumentiert und angezeigt. Ein Schuss, so die naive Meinung jener Menschen, die noch an den Schutz durch den Rechtsstaat glaubten, werde doch nicht ebenso leicht übergangen? Falsch gedacht. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hat nun auch dieses Verfahren gegen einen gewalttätigen Jäger eingestellt, weil das Opfer lediglich ein Tierschützer war. Und diese gelten nun einmal als Freiwild, wenn sie es wagen, die etablierte Jagdpraxis zu kritisieren. Im letzten Herbst gab es eine Reihe solcher Fälle, u.a. wie ein maskierter Jagdhelfer von Mensdorff-Pouilly eine ätzende und brennbare Flüssigkeit über eine filmende Tierschützerin goss (Details und Fotos siehe: Martin Balluch's Blog)
VGT-Obmann Martin Balluch: „Wenn es gegen den Tierschutz geht, ist dem Staat jedes Mittel recht. Vom Einsatz einer SOKO und ihrer Spitzel im Tierschutzprozess bis zur Ausnahme von der steuerlichen Abschreibung von Spenden ausschließlich für Tierschutzorganisationen. Wenn aber TierschützerInnen Opfer von Gewalt sind, dann wird die Latte für ein Ermittlungsverfahren sehr hoch gelegt. Drohungen werden zu Unmutsäußerungen, Schüsse zu Versehen und Säureattentate zu Kavaliersdelikten ohne Konsequenz. Wenn der Chef des Wiener Landesamts für Terrorbekämpfung vor Gericht lügt und die Spitzeloperationen in der Tierschutzcausa verschweigt, verweigert die Staatsanwaltschaft die Anklage. Stattdessen richtet man Sperrzonen um Jagdreviere ein, sodass filmende TierschützerInnen abgehalten werden, oder führt überhaupt gesetzliche Verbote zu filmen ein, wie im niederösterreichischen Jagdgesetz und in der Verordnung zur Schweinegesundheit. Der Rechtsstaat lässt TierschutzaktivistInnen im Regen stehen. Das ist leider die Wahrheit. Immer wieder.“