Landesverwaltungsgericht verurteilt Thaler Jagd wegen Aussetzens von Zuchtfasanen - vgt

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Landesverwaltungsgericht verurteilt Thaler Jagd wegen Aussetzens von Zuchtfasanen

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (22.07.2016)

Graz, 22.07.2016

Im Jahr 2014 insgesamt 1500 Fasane im Schlosspark ausgesetzt – könne nicht Bestandsstützung sein, sondern nur der Erhöhung der Abschusszahlen dienen: Strafverfahren für 2015 noch offen

Jahr für Jahr lassen die Schlossherren in Thal bei Graz 1500 eigens aus einer Massentierhaltung antransportierte Zuchtfasane im Schlosspark aussetzen. Dass dieses Aussetzen dem Jagdspaß dient, wurde von der Jagdgesellschaft gar nicht bestritten, weil die Jagd „vom Gesetzgeber nach historischer Interpretation […] als Freizeitbeschäftigung anerkannt“ sei. Zusätzlich würde das Ökosystem nicht belastet, weil ein gutes Drittel der ausgesetzten Fasane sowieso vor Bejagung sterben würde, und selbst wenn keine Bejagung stattgefunden hätte, wären die Fasane „durch entsprechende natürliche Abgänge“ rasch reduziert worden. Das Gericht ließ diese Ausreden nicht gelten und verwies auf die Reform des Jagdgesetzes von 2005, nach der jedes Aussetzen von Fasanen bewilligungspflichtig sei, das nicht der Bestandsstützung diene. Und Letztere würde „außergewöhnliche Verhältnisse“ voraussetzen. Die zentralen Teile des Urteils siehe: Martin Balluch’sBlog.

VGT-Obmann Martin Balluch ist begeistert: „Wir haben bereits jahrelang gegen diese Treibjagden auf massenweise ausgesetzte Zuchtfasane in Thal bei Graz demonstriert. Endlich fruchten unsere Anzeigen. Da 2015 wiederum 1500 Fasane ausgesetzt worden sind, ist nun ein weiteres Verwaltungsstrafverfahren anhängig. Damit müssen nun diese Spektakel auf Kosten der Tiere im Thaler Schlosspark zuende gehen. Doch die Interpretation des Jagdgesetzes durch das Gericht, insbesondere mit der Präzisierung in der neuen Version, die demnächst in Kraft treten wird, läutet nun das vollständige Ende der Abschießbelustigungen von Zuchtfasanen in der Steiermark ein. Zwar gibt es immer noch Gesetzeslücken, doch diese werden nach und nach gestopft, bis diese Praxis endlich im Mistkübel der Geschichte verschwindet, wo sie längst hingehört!“

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