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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (27.07.2016)

Wien, am 27.07.2016

VGT erinnert neuen Gatterjagd-Verein: Jagdgatter sind in 6 von 9 Bundesländern verboten

Und selbst in NÖ dürfen keine weiteren errichtet werden! - VGT fordert Sprecher des Vereins zu öffentlicher Diskussion auf

Jagdgatter dienen nicht der Fleischproduktion. Sie unterliegen dem Jagdgesetz, die sogenannten Fleischgatter zur Wildbretherstellung dem Tierschutzgesetz, in letzteren ist aber die Jagd verboten. Jagdgatter haben historisch ihren Ursprung im Wunsch der großen GrundbesitzerInnen, wie dem alten Adel und dem aufstrebenden Großbürgertum, sich ein eigenes Jagdparadies zu schaffen, in dem man rasch und ohne Mühe viele Tiere, vor allem mit mächtigen Trophäen, totschießen kann, ohne von NaturfreundInnen gestört zu werden. Man bräuchte keinen Zaun, würde man nicht viel höhere Wilddichten als in der freien Natur aufzüchten wollen. Jagdgatter sind daher im Grundsatz schon das Gegenteil von Ökologie und Tierschutz. Ersteres, weil die überhöhte Wilddichte der Natur schadet, zweiteres, weil die Tiere sich sehr genau bewusst sind, dass sie in einer Umzäunung leben, und daher bei den Treibjagden nicht entkommen können. Das erzeugt stundenlange Todesangst, die nach wissenschaftlichen Studien eine schwere Tierquälerei darstellt. 6 von 9 Bundesländern in Österreich haben das erkannt und die Gatterjagd bereits verboten (in Wien tritt das Verbot sehr bald in Kraft). In Niederösterreich ist die Errichtung weiterer Jagdgatter ebenfalls untersagt, im Burgenland wird bis September eine Entscheidung über die Zukunft der Jagdgatter fallen.

Ein neu gegründeter Lobby-Verein der Jagdgatterbetreiber in NÖ ging nun an die Öffentlichkeit. Man will die einschränkenden Auflagen des nö Jagdgesetzes noch überbieten, z.B. nur 4 statt den erlaubten 8 Treibjagden pro Jahr abhalten. Man schwärmt von der Ruhe für die Tiere im umzäunten Gelände, von seltenen Vogelarten. Warum, bloß, wenn Jagdgatter eine ökologisch so großartige Einrichtung wären, wurden sie fast überall bereits verboten? Selbst der Gatterjagd-Lobbyverein gesteht zu, dass es sich um eine jagdliche Bewirtschaftung handelt, um einen Betrieb, der Geld verdienen und seinen KundInnen einen Jagdspaß bieten will. Das ist also die Priorität, nicht die Ökologie. Ein stabiles Ökosystem braucht Austausch, Wanderungen von Wildtieren, sonst kommt es zur Degeneration. Deshalb erlaubt das Jagdgesetz in NÖ die Blutauffrischung im Jagdgatter durch gefangene Zuchttiere. Soll das die Zukunft der Natur in Österreich sein, mit Parzellierung und künstlich eingesetzten Zuchttieren? Rothirsche wandern in Freiheit über 10.000e Hektar, die Wiener Forstverwaltung hat sie deshalb aus dem Lainzer Tiergarten mit 2500 ha Größe entfernt. Die Jagdgatter in NÖ brauchen nur 115 ha groß zu sein, und viele sind es auch – viel zu wenig Platz zur Etablierung eines eigenständigen Ökosystems.

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Das Jagdgatter ist ein anachronistisches Konzept aus der Feudalzeit. Es verhindert Wildwechsel, soll der Bevölkerung die Erholungswirkung der Natur verwehren und dient ausschließlich der jagdlichen Belustigung. Das ist ein Auslaufmodell der Natur'bewirtschaftung', das in 6 von 9 Bundesländern bereits verboten ist. Wenn die Sprecher des neuen Gatterjagd-Lobbyvereins bereit sind, ihren Standpunkt öffentlich zu vertreten, dann schlage ich eine Podiumsdiskussion mit JagdexpertInnen vor, die wir gerne organisieren. Wir begrüßen es, wenn die Diskussion den Aktionismus ersetzt – nur braucht es dafür auf beiden Seiten eine Bereitschaft, die bisher seitens der GatterbetreiberInnen nicht vorhanden war.“

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