Landesverwaltungsgericht Eisenstadt hebt Strafbescheid Gatterjagd gegen VGT-Obmann auf - vgt

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Landesverwaltungsgericht Eisenstadt hebt Strafbescheid Gatterjagd gegen VGT-Obmann auf

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (28.07.2016)

Wien, 28.07.2016

BH Güssing fallen Strafbescheide gegen TierschützerInnen leicht – Vorfall bei Gatterjagd Draskovich vom 2. Jänner 2016 nun im Sinne des VGT entschieden

Das Jagdgatter von Nikolaus Draskovich im Bezirk Güssing, direkt neben den Jagdrevieren von Mensdorff-Pouilly in Luising, rief zur lustigen Treibjagd über mehrere Tage. TierschützerInnen waren vor Ort. Als der VGT-Obmann einen öffentlichen, markierten Weg außerhalb des Gatters entlang ging, wurde er von einem aggressiven Jagdhelfer angehalten. Schließlich kam die Polizei, stellte aber keine Übertretungen fest und weigerte sich auch, die Daten der anwesenden TierschützerInnen aufzunehmen und dem Jagdhelfer zu geben, obwohl dieser darauf bestand. Dieses vorbildliche, rechtskonforme Vorgehen der Polizei wurde umgehend von der BH Güssing gerügt. Obendrein erhielt der VGT-Obmann eine Geldstrafe wegen Betreten eines Treibjagdgebiets. Dieser Bescheid wurde nun vom Landesverwaltungsgericht aufgehoben, siehe Martin Balluch's Blog

Das Gericht argumentiert, es habe letztlich keine Treibjagd stattgefunden und der VGT-Obmann ist nach übereinstimmenden Aussagen sowieso außerhalb des Jagdgatters gestanden, wo definitionsgemäß keine Gatterjagd stattfinden könne. Diese Rechtsansicht schiebt dem Verhalten mancher GatterjagdbetreiberInnen einen Riegel vor, die einfach das Gebiet außerhalb des Jagdgatters zum Treibjagdgebiet erklären wollen, um lästige FotografInnen abzuhalten. Abgesehen davon wurde die BH Güssing in die Schranken gewiesen, die sehr leichtfertig Strafbescheide gegen TierschützerInnen ausstellt, aber das eindeutig illegale Aussetzen gezüchteten Federwilds nicht unterbindet.

VGT-Obmann Martin Balluch ist begeistert: „Wenn nur alle Gerichte so unbefangen und gerecht wären, wie in diesem Fall! Die Gesetzeslage ist klar, die GatterjägerInnen wollen aber unsere völlig legale Aktivität des Dokumentierens der Tierquälerei rechtswidrig unterbinden. Das ist insbesondere dann problematisch, wenn sie willige GehilfInnen in der Behörde dafür finden, die das Gesetz in diesem Sinne biegen. Daher ist ein so deutliches Urteil des Landesverwaltungsgerichts von besonders hohem Wert. Die nächste Gatterjagdsaison steht vor der Tür!“

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