Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (26.09.2016)
Wien, am 26.09.2016OLG gibt VGT Recht: Oberster Jäger Österreichs darf VGT nicht Lüge vorwerfen
Einstweilige Verfügung gegen Generalsekretär der Landesjagdverbände: VGT verbreitet NICHT mit Lügen ein falsches Bild in der Öffentlichkeit
Im Zusammenhang mit einer illegalen Gatterjagd in NÖ, bei der sich ein Jäger auf die Motorhaube des Fahrzeugs eines Tierschützers setzte, um diesen an der Abfahrt zu hindern, behauptete der Generalsekretär der Landesjagdverbände, Peter Lebersorger, der VGT würde mit Lügen ein falsches Bild in der Öffentlichkeit erzeugen. Um dieser ständigen Propaganda gegen die seriöse und legitime Öffentlichkeitsarbeit des VGT Einhalt zu gebieten, brachte der VGT dagegen eine Unterlassungsklage mit Antrag auf Einstweilige Verfügung ein. In erster Instanz wurde letztere von einer Richterin abgelehnt, die das Verfahren mit den Worten eröffnet hatte, dass sie gerne Wildschwein esse und dass sie nicht verstehe, was man gegen die Gatterjagd haben könne. Das Oberlandesgericht Wien hob nun dieses Urteil auf und gab dem VGT Recht. Die Landesjagdverbände dürfen also nicht mehr davon sprechen, dass der VGT mit Lügen ein falsches Bild in der Öffentlichkeit erzeuge, bis der Prozess für Unterlassung und Widerruf abgewickelt ist. Sollte auch da dem VGT Recht gegeben werden, muss der Generalsekretär öffentlich seine Behauptung widerrufen.
Damit war der VGT in kurzer Folge nun bereits das zweite Mal beim Oberlandesgericht gegen die Jägerschaft erfolgreich. Vor 10 Tagen war eine Klage des Salzburger Gatterjägers Max Mayr-Melnhof zurückgewiesen worden, der dem VGT Aktionen und Proteste gegen seine Person untersagt haben wollte.
VGT-Obmann Martin Balluch sieht sich bestätigt: „Die Netzwerke der Jägerschaft, so heißt es, reichen bis in die Gerichte. Mit der Jagd solle man sich nur nicht anlegen. Erfreulich nun zu erfahren, das diese Unterwanderung nicht so weit geht, dass uns die Jägerschaft unsere Aktionen verbieten und als Lügner bezeichnen darf. Mit diesem neuerlichen Urteil bestätigen die Gerichte, dass unsere Kampagnenarbeit legitim ist, und umgekehrt, dass die Vorgehensweisen der Jägerschaft undemokratisch sind und in einem Rechtsstaat keinen Platz haben. Das sollten sich jene auf der Zunge zergehen lassen, die uns demnächst wieder als radikal, 'umstritten' oder gar kriminell hinstellen wollen. Umstritten ist nur die Jagd auf gezüchtete Tiere im Gatter, radikal die Ausdrucksweise der Jägerschaft und kriminell ihr Umgang mit gezüchteten Tieren.“