Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (11.10.2016)
Wien, am 11.10.2016Konflikt um Jagdgatter spitzt sich zu: Anzeigen gegen Mayr-Melnhof und Mensdorff-Pouilly
Exekutionsantrag gegen Mayr-Melnhof und Anzeige wegen Tragen eines Adelstitels; Mensdorff-Pouilly wegen illegalen Grenzübertritts und illegalen Tiertransports über Grenze angezeigt
Der ehemalige Adel, der die Feudaljagd betreibt, hält sich noch immer für etwas Besseres und meint, über dem Gesetz zu stehen. Trotzdem Mayr-Melnhof seine bisherigen Klagen, die er gegen den VGT eingebracht hat, verlor, weigert er sich, die Anwaltskosten des VGT zu bezahlen. Dagegen wurde ein Exekutionsantrag eingebracht. Zusätzlich brachte der VGT zur Anzeige, dass sich Mayr-Melnhofs auf der Webseite ihres Schlosses Kogl selbst als „Baron“ bezeichnen. Adelstitel sind seit 3. April 1919 in Österreich abgeschafft, doch die Ewiggestrigen leben geistig noch in der Feudalzeit, wie sie mit ihrer Jagdpraxis demonstrieren, und weigern sich, diese bald 100jährige Realität anzuerkennen. Um sie auf den Boden dieser Realität zurück zu führen, hat der VGT Anzeige erstattet, siehe Martin Balluch's Blog
Nachdem Alfons Mensdorff-Pouilly gestern nach einer Wasserrechtsbeschwerde des VGT zugegeben hat, eine Gesetzwidrigkeit begangen zu haben, wird er nun erneut mit Anzeigen konfrontiert. Da er seine Rebhühner und Fasane nicht mehr in Österreich zur Jagd aussetzen darf, beruft sich der gewiefte Waffenlobbyist darauf, dass die Hälfte seines Jagdreviers in Ungarn liegt. Natürlich würde er die österreichischen Zuchtvögel nur in Ungarn aussetzen. Doch dafür wäre eine Tiertransportgenehmigung samt Geflügelhygieneauflagen notwendig. Der VGT hat Anzeige erstattet, damit die Behörde die Sachlage prüfen kann. Ebenso wurde angezeigt, dass Mensdorff-Pouilly einfach ständig bei seiner Jagd die Grüne Grenze überquert, obwohl das momentan aufgrund der Flüchtlingsproblematik allen BürgerInnen verboten ist. Eine Anfrage beim Innenministerium ergab, dass niemand von diesem Verbot ausgenommen ist, auch ein ehemaliger Adeliger nicht, dessen Jagdrevier diesseits und jenseits der Grenze liegt. Einer Tierschützerin hat die BH Güssing sofort einen Strafbescheid über € 600 zugestellt, weil der Verdacht bestand, sie habe die Grüne Grenze überquert, um Mensdorff-Pouillys Jagd auf Zuchtfasane zu dokumentieren. Wir dürfen gespannt sein, ob alle BürgerInnen vor dem Gesetz gleich sind. Die Anzeigen gegen Mensdorff-Pouilly: Martin Balluch's Blog
VGT-Obmann Martin Balluch: „Unsere Geduld hat langsam aber sicher ein Ende. Wie lange treibt der ehemalige Adel noch weiter seine infantilen, feudaldjagdlichen Abschießbelustigungen, obwohl die große Mehrheit der Menschen im Land ein Verbot wünscht? Österreich ist eine Republik, das Recht geht vom Volk aus, heißt es in unserer Verfassung. Gilt das für den ehemaligen Adel und dessen Gatterjagd nicht?“