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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (21.10.2016)

Wien, am 21.10.2016

Antrag zur Jagdfreistellung eines Grundstücks in Linz vor dem Landesverwaltungsgericht

BesitzerInnen wollen aus ethischen Gründen Jagd verbieten – VGT betreut derartige Anträge anwaltlich momentan in Kärnten, OÖ, NÖ, der Steiermark und dem Burgenland

Bis jetzt sieht das Jagdgesetz in keinem Bundesland vor, dass GrundbesitzerInnen die Jagd auf ihrem eigenen Boden untersagen können, auch wenn sie sie ethisch ablehnen. Und hier geht es definitiv nicht nur um die Jagd auf Paarhufer, die in der von der Jägerschaft gezielt herangezüchteten Überpopulation den Wald gefährden können, sondern hier geht es z.B. um die Jagd auf Schnepfen, die ökologisch katastrophal und reine Tierquälerei ist. Es geht um die Jagd auf seltene Tierarten, wie Auerhähne, und auf Murmeltiere, aber auch auf Wiesel, Füchse, Marder und Dachse. Zwei Drittel der in Österreich von der Jägerschaft geschossenen Tiere haben nicht einmal das Potential, den Wald zu schädigen. Aber obwohl die Jagd seit 1848 mit dem Grundeigentum verbunden ist, müssen die BesitzerInnen von Grundstücken diesen Wahnwitz dulden. Abgesehen davon, dass sie auch dulden müssen, dass durch die Jagdpraxis mit ständigen Fütterungen ihr Wald zerstört wird. Österreich ist jenes Land in Europa mit der größten Wilddichte von Rehen und Hirschen, aber der kleinsten Population an Luchsen, Bären und Wölfen, die diese Tiere kontrollieren könnten. Österreich ist in der Hand einer Jägerschaft außer Rand und Band!

Deshalb wollen immer mehr Menschen ihren Grund und Boden der Jagd entziehen. Nach richtungsweisenden Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Frankreich, Luxemburg und Deutschland versucht der VGT, für diese Menschen nun auch in Österreich die Jagdfreistellung von Grundstücken durchzusetzen. Der erste derartige Antrag, und zwar in Kärnten, wurde kürzlich in einer öffentlichen Sitzung des Verfassungsgerichtshofs behandelt. Nun ist der VGT auch mit 2 AntragstellerInnen aus Oberösterreich beim Landesverwaltungsgericht Linz vorstellig geworden. Die zuständige Rechtsanwältin ist zuversichtlich, dass die GrundbesitzerInnen letztlich erfolgreich sein werden.

VGT-Obmann Martin Balluch: „Bei unserer Kampagne gegen die Jagd auf gezüchtete Tiere merken wir, was für einen völlig undemokratischen Einfluss die Jägerschaft in Österreich auf die Gesetzgebung hat. Kein Wunder also, dass ethisch motivierte GrundbesitzerInnen nicht auf die Politik warten wollen, sondern sich auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte berufen. Es ist vermutlich tatsächlich so, dass objektive Gerichtsurteile zur Jagdpraxis in Österreich nur von Gerichten außerhalb Österreichs zu erreichen sein werden, so verfilzt sind Justiz und Jägerschaft hierzulande. Aber aufgrund der Präzedenzfälle in Frankreich, Luxemburg und Deutschland ist klar, dass auch in Österreich eine Jagdfreistellung aus ethischen Gründen möglich werden muss. Wir werden das in naher Zukunft bundesweit durchsetzen.“

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