Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (27.10.2016)
Wildon, am 27.10.2016Anzeige: VGT dokumentiert erschreckendes Gemetzel an Zuchtfasanen in Wildon, Stmk
5-jähriges Kind inmitten der Jagd, Wanderer wurden von JägerInnen weggeschickt, VGT fordert ein absolutes Verbot der Jagd auf ausgesetzte Zuchttiere!
Am Nationalfeiertag gab es rund um das Schloss Wildon, Bezirk Leibnitz, eine Treibjagd auf gezüchtete und ausgesetzte Fasane. Die TierschützerInnen konnten, unbehelligt von den JägerInnen, die gesamte Jagd filmen und fotografieren. Der VGT erstattet Anzeige wegen Verstoßes gegen das Jagdgesetz und wegen Tierquälerei.
Es waren fürchterliche Szenen, die sich am gestrigen Nationalfeiertag in Wildon zugetragen haben. Stückchenweise wurden die Waldgebiete von den schreienden und mit Stöcken herumschlagenden JägerInnen durchkämmt, die auffliegenden Fasanenmänner wurden dann von den JägerInnen beschossen. Ein grausames Schauspiel, wie David Richter, VGT-Campaigner, schildert: „Wir mussten mitansehen, wie Fasane angeschossen und verletzt zu Boden fielen, und dann von den umherlaufenden Jagdhunden gepackt wurden. Die verletzten Tiere wurden von den HundeführerInnen getötet. In einem dokumentierten Fall ist der angeschossene Fasan vor meinen Augen mit voller Wucht vom Himmel auf den Forstweg geknallt und ist dann schwerverletzt durch das Dickicht etwa 20 Meter weit geflogen. Nur durch mein Suchen nach dem verletzten Tier wurden die JägerInnen aufmerksam, schickten einen Hund in den Bereich und töteten schlussendlich den Fasan. Allgemein konnte ich beobachten, dass mehrere Schüsse in Richtung eines Tieres abgefeuert wurden, der Fasan aber angeschossen entkommen konnte. Die Tiere wurden also zwar verletzt, konnten aber flüchten, und überleben mehr oder weniger lange verletzt. Bei Treibjagden ist diese Tierquälerei also leider ein Normalzustand.“
Ein kleiner Bub war ebenfalls bei der Jagd anwesend. Ca. 5 Jahre alt und wahrscheinlich Kind der jagenden Eltern, hielt er sich unmittelbar im Schussbereich auf. Neben der Gefährdung seiner körperlichen Gesundheit ist es erschreckend, dass er gezwungen wird, bei diesem sinnlosen Gemetzel mitzumachen. § 54 des Steirischen Jagdgesetzes verbietet Kindern bis 14 Jahren die Teilnahme an Treibjagden.
Inmitten des Jagdgebietes befindet sich ein umzäunter Bereich, in dem die Fasane zuvor aufgemästet wurden. Viele Tiere flüchteten während der Jagd in ihren vertrauten Bereich, wurden von dort aber während der Jagd als lebende Zielscheiben wieder aufgescheucht. Einmal mehr zeigt sich, dass das steirische Jagdgesetz vollkommen versagt: Fasane werden gezüchtet und ausgesetzt, scheinheilig wird von Auswildern zur Bestandsstützung gesprochen, in Wirklichkeit dienen diese Zuchttiere nur der Abschießbelustigung infantiler Menschen.
Wir fordern die Mitglieder der Landesregierung auf, sich selber ein Bild einer solchen Jagd zu machen, damit sie die Praxis kennen, bevor halbherzige Gesetze beschlossen werden! Und wir fordern die Behörden auf, diesem Treiben einen Riegel vorzuschieben und die ständigen Gesetzesübertretungen zu beenden!