Ferkelspenden! vgt.at Verein gegen Tierfabriken Menü

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (31.10.2016)

Wien, am 31.10.2016

Gericht bestätigt: Festnahme eines Tierschützers bei Pelzdemo war rechtswidrig

Polizei hatte Identität feststellen wollen, weil Besitzer eines pelzführenden Geschäftes von Innenministerin Hilfe gegen friedliche und gewaltfreie Tierschutzdemo gefordert hatte

Im Dezember 2015 demonstrierten 8 TierschützerInnen vor einer Turek-Filiale, weil dort Pelz verkauft wird. Und der Besitzer hatte schon im Vorfeld von der Innenministerin die Zusage bekommen, dass die Polizei gegen Pelzdemos einschreiten werde, auch wenn sie völlig friedlich und gewaltfrei sind. Als er sich nun beschwerte, fuhr die Polizei vor und wollte die Daten sämtlicher TierschützerInnen aufnehmen. Einer weigerte sich und wurde prompt zu Boden gerissen und festgenommen. Dagegen richtete sich eine Maßnahmenbeschwerde des VGT zum Landesverwaltungsgericht Wien, die nun entschieden wurde. Das Gericht führt aus: Deshalb ist die Aufforderung zur Identitätsfeststellung an den Beschwerdeführer und der sodann ausgeübte Zwang durch Ergreifen des Beschwerdeführers an den Armen, das Wegziehen von den Fahrradständern und das Zu-Bodenbringen durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes der belangten Behörde als rechtswidrig zu erklären. Das Urteil im zentralen Wortlaut.

VGT-Obmann Martin Balluch wird ungeduldig: Und schon wieder wird die Polizei verurteilt, weil sie VGT-AktivistInnen rechtswidrig drangsaliert. Der vorliegende Fall erinnert an den Tierschutzprozess: Der Besitzer eines pelzführenden Geschäfts beschwert sich bei der Innenministerin gegen eine völlig gewaltfreie und friedliche Kundgebung gegen Pelz, und die Polizei lässt sich sofort instrumentalisieren. So geht es aber nicht, wir leben in einem Rechtsstaat, TierschützerInnen haben auch Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit, sowie auf Privatsphäre. Wir hoffen, dass die Polizei jetzt endlich in der Ausbildung ihrer BeamtInnen klarstellt, dass es in Österreich keine Ausweispflicht gibt und dass TierschützerInnen mit dem gleichen Respekt zu behandeln sind, wie alle anderen BürgerInnen.

Im Kielwasser dieser Entscheidung finden noch 4 weitere Prozesse statt: Eine strafrechtliche Anklage gegen die betroffenen PolizistInnen, ein Verwaltungsstrafverfahren gegen den Tierschützer und ein zweites gegen den VGT-Obmann wegen Störens der öffentlichen Ordnung und eine Zivilklage der Polizei gegen den VGT, er habe vom Vorfall falsch berichtet.

Deine Privatsphäre ist uns wichtig!

Wir verwenden Cookies und verwandte Technologien, um unsere Website weiter zu entwickeln, um unsere Bewerbung dieser Website zu optimieren, die Ergebnisse zu messen und zu verstehen, woher unsere Besucher:innen kommen.

Du kannst die Cookies hier auswählen oder ablehnen.

DatenschutzhinweisImpressum
Einstellungen Alle ablehnen Alle erlauben

Cookie Einstellungen

Notwendige Cookies

Die notwendigen Cookies sind zur Funktion der Website unverzichtbar und können daher nicht deaktiviert werden.

Tracking und Performance

Mit diesen Cookies können wir analysieren, wie Besucher:innen unsere Website nutzen.

Wir können beispielsweise nachverfolgen, wie lange du auf der Website bleibst oder welche Seiten du besuchst. Das hilft uns unser Angebot zu optimieren.

Du bleibst aber anonym, denn die Daten werden nur statistisch ausgewertet.

Targeting und Werbung

Diese Targeting Technologien nutzen wir, um den Erfolg unserer Werbemaßnahmen zu messen und um Zielgruppen für diese zu definieren.

Konkret kann das Unternehmen Meta Informationen, die auf unserer Website gesammelt werden, mit anderen Informationen die dem Unternehmen bereits zur Verfügung stehen, kombinieren. Auf diese Weise können wir Menschen in den sozialen Medien Facebook und Instagram möglichst gezielt ansprechen.

Speichern Alle erlauben