Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (31.10.2016)
Wien, am 31.10.2016Gericht bestätigt: Festnahme eines Tierschützers bei Pelzdemo war rechtswidrig
Polizei hatte Identität feststellen wollen, weil Besitzer eines pelzführenden Geschäftes von Innenministerin Hilfe gegen friedliche und gewaltfreie Tierschutzdemo gefordert hatte
Im Dezember 2015 demonstrierten 8 TierschützerInnen vor einer Turek-Filiale, weil dort Pelz verkauft wird. Und der Besitzer hatte schon im Vorfeld von der Innenministerin die Zusage bekommen, dass die Polizei gegen Pelzdemos einschreiten werde, auch wenn sie völlig friedlich und gewaltfrei sind. Als er sich nun beschwerte, fuhr die Polizei vor und wollte die Daten sämtlicher TierschützerInnen aufnehmen. Einer weigerte sich und wurde prompt zu Boden gerissen und festgenommen. Dagegen richtete sich eine Maßnahmenbeschwerde des VGT zum Landesverwaltungsgericht Wien, die nun entschieden wurde. Das Gericht führt aus: Deshalb ist die Aufforderung zur Identitätsfeststellung an den Beschwerdeführer und der sodann ausgeübte Zwang durch Ergreifen des Beschwerdeführers an den Armen, das Wegziehen von den Fahrradständern und das Zu-Bodenbringen durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes der belangten Behörde als rechtswidrig zu erklären.
Das Urteil im zentralen Wortlaut.
VGT-Obmann Martin Balluch wird ungeduldig: Und schon wieder wird die Polizei verurteilt, weil sie VGT-AktivistInnen rechtswidrig drangsaliert. Der vorliegende Fall erinnert an den Tierschutzprozess: Der Besitzer eines pelzführenden Geschäfts beschwert sich bei der Innenministerin gegen eine völlig gewaltfreie und friedliche Kundgebung gegen Pelz, und die Polizei lässt sich sofort instrumentalisieren. So geht es aber nicht, wir leben in einem Rechtsstaat, TierschützerInnen haben auch Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit, sowie auf Privatsphäre. Wir hoffen, dass die Polizei jetzt endlich in der Ausbildung ihrer BeamtInnen klarstellt, dass es in Österreich keine Ausweispflicht gibt und dass TierschützerInnen mit dem gleichen Respekt zu behandeln sind, wie alle anderen BürgerInnen.
Im Kielwasser dieser Entscheidung finden noch 4 weitere Prozesse statt: Eine strafrechtliche Anklage gegen die betroffenen PolizistInnen, ein Verwaltungsstrafverfahren gegen den Tierschützer und ein zweites gegen den VGT-Obmann wegen Störens der öffentlichen Ordnung und eine Zivilklage der Polizei gegen den VGT, er habe vom Vorfall falsch berichtet.