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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (17.11.2016)

Graz, am 17.11.2016

Fasan-Rebhuhn-Verordnung in der Steiermark: VGT kritisiert Erlaubnis des Aussetzens

Neue Jagdverordnung zum Aussetzen von Fasanen und Rebhühnern in Begutachtung; VGT-Stellungnahme dazu: viel zu viele Tiere, die nur der Abschießbelustigung dienen!

Die Jungtiere werden in Massentierhaltungen gezüchtet und müssen nach dem neuen Jagdgesetz in der Steiermark bis Ende Juli ausgesetzt worden sein. Doch bevor sie sich im nächsten Frühjahr überhaupt vermehren könnten, darf man sie im Herbst wieder abschießen. Und dennoch steht im Jagdgesetz, es ginge lediglich um eine Bestandsstützung, nicht um eine Erhöhung der Jagdstrecke. Dieser Widerspruch wird auch durch die geplante Verordnung, die die maximale Anzahl der auszusetzenden Fasane und Rebhühner abhängig für die Reviereignung als Lebensraum für diese Tiere regelt, nicht aufgehoben. Bis zu 50 Fasane und 30 Rebhühner soll man pro 100 ha aussetzen dürfen, und das, auch wenn der natürliche Besatz von 20 Tieren auf 100 ha im Frühjahr gegeben ist. Klar ist daher, so der VGT, dass dieses Aussetzen nur der Abschießbelustigung dienen kann. Die Jagdgesetzesreform samt ihrer Verordnung ist also letztlich nur ein Entgegenkommen gegenüber der Feudaljagdgesellschaft und eine Absage an die Forderung, für jedes neue Gesetz eine wissenschaftliche Grundlage zu haben.

Die Stellungnahme des VGT: PDF-Dokument

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „In Vorarlberg und Salzburg wird ab der nächsten Jagdsaison das Aussetzen auch von Fasan und Rebuhn bewilligungspflichtig, in Wien die Jagd auf ausgesetzte Tiere verboten, und in Niederösterreich soll man 2 Jahre nach dem Aussetzen die jeweilige Tierart nicht mehr bejagen dürfen. Die Steiermark hat sich dagegen dem Einfluss der Feudaljagdlobby gebeugt und liefert 50 Fasane und 30 Rebhühner pro 100 ha und Jahr als Schießbudenfiguren für Abschießbelustigungen aus. Dieses Verhalten ist aber nicht mehr zeitgemäß, die Jagd muss sich an Kriterien der Ökologie und des Tierschutzes orientieren. Vorbei ist die Zeit, in der erlauchte Jagdgesellschaften gezüchtete Tiere in Massen abballern dürfen. Wir fordern daher auch für die Steiermark ein absolutes Verbot des Aussetzens gezüchteter Tiere für die Jagd!“

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