VGT weist nach: eklatante Ungleichbehandlung Feudaljäger oder Migrant als Täter - vgt

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VGT weist nach: eklatante Ungleichbehandlung Feudaljäger oder Migrant als Täter

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (23.11.2016)

Eisenstadt, 23.11.2016

Halsabschneidebewegung als gefährliche Drohung: Die identische Tathandlung, zur selben Zeit im selben Land, einmal „kein Anfangsverdacht“, das andere Mal 3 Monate Haft

Alle StaatsbürgerInnen seien vor dem Gesetz gleich, verkündet unsere Verfassung in Artikel 7 Absatz (1), egal welchem Stand oder welcher Klasse sie angehören. Im Oktober 2016 machte ein Feudaljäger eine Halsabschneidebewegung zum VGT-Obmann, die auf einem Video dokumentiert ist, und meinte dazu „Du gehörst sofort ...“. Die entsprechende Anzeige wegen gefährlicher Drohung wurde von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt innerhalb weniger Tagen mit der lapidaren Bemerkung eingestellt, es gäbe keinen Anfangsverdacht (GZ 6 UT 86/16b – 1). Nur wenige Tage später fand am Wiener Landesgericht eine Verhandlung über eine gefährliche Drohung statt (AZ 021 EHv 53/16 i). Ein Taxifahrer mit Migrationshintergrund hatte dieselbe Halsabschneidebewegung zu einer Frau gemacht, begleitet von den Worten „Leute wie Sie gehören als Erste ...“. Die Richterin verurteilte den Mann zu 3 Monaten Haft. Protokoll der Verhandlung: Martin Balluch's Blog

In den letzten Monaten gab es zahlreiche Vorfälle mit FeudaljägerInnen, die von TierschützerInnen dokumentiert wurden. Im Jagdgatter Hausbrunn schoss ein Jäger in Richtung des VGT-Obmanns, vor dem Jagdgatter Mayr-Melnhof schlug ein Jäger eine Tierschützerin und drohte, ihre Kamera zu zerstören, wenn sie nicht fortginge. In einigen weiteren Fällen wurden Kameras beschädigt, Menschen geschlagen, Autos blockiert und auf eine Drohne geschossen. Ausnahmslos immer beantwortete die Staatsanwaltschaft die Anzeige der TierschützerInnen mit der lapidaren Bemerkung, es gäbe keinen Anfangsverdacht. Dabei ist vollkommen klar, dass es im umgekehrten Fall ganz anders abgelaufen wäre. Man stelle sich vor, ein Tierschützer schlägt eine Jägerin und bedroht sie, sie solle aufhören zu jagen, sonst werde ihr Gewehr zerstört. Kein Anfangsverdacht? Mitnichten. Nun kann der VGT aber einen endgültigen Beweis vorlegen, dass die Justiz in Österreich mit zweierlei Maß misst, wenn ein Feudaljäger einen Tierschützer bedroht, oder ein Taxifahrer mit Migrationshintergrund eine Frau. Aufs Haar dieselbe Tathandlung, aber einmal landet die Anzeige im Mistkübel, das andere Mal vor Gericht mit 3 Monaten Haft als Strafe!

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Mir braucht niemand zu erzählen, dass wir in einem Rechtsstaat leben, in dem alle BürgerInnen fair und gleich behandelt werden, wie das die Verfassung vorsieht. Als Tierschützer macht man da ganz andere Erfahrungen. Manche sind gleicher, wenn sie vom ehemaligen Adel stammen und gegen TierschützerInnen vorgehen, und manche besonders ungleich, wenn sie Migrationshintergrund haben. Ich fordere die Staatsanwaltschaft Eisenstadt auf, zu erklären, wie es zu so einer Ungleichbehandlung kommen kann!“

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