Handelsgericht verurteilt Generalsekretär der Landesjagdverbände: € 7000 plus Widerruf - vgt

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Handelsgericht verurteilt Generalsekretär der Landesjagdverbände: € 7000 plus Widerruf

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (04.01.2017)

Wien, 04.01.2017

Peter Lebersorger hatte den VGT als Lügner bezeichnet – Klage! VGT: Damit ist einmal mehr bewiesen, dass die Jägerschaft zu verbalen Ausbrüchen neigt, während der VGT seriös bleibt

Ein „Abschaum“ sei der VGT-Obmann, ließ ein Funktionär des nö Landesjagdverbands wissen. Mayr-Melnhof nannte ihn einen „faschistoiden Populisten, der lügt sobald er den Mund aufmacht“. Die Gatterjagdlobbygruppe behauptete wiederum, dass der VGT Onlineumfragen manipuliere, obwohl im vorliegenden Fall klar war, dass diese Manipulation von Seiten der Jägerschaft ausgegangen sein muss und vermutlich seither bei jeder weiteren Umfrage die Jagd betreffend wiederholt wird, nur etwas dezenter und weniger auffällig. Ja, die Jägerschaft versandte sogar ein computerkreiertes „Foto“ des VGT-Obmanns beim Sex mit einem Wildschwein, während Zuchtfasane zusehen und es Tierschutzspendengelder regnet. Der bisherige Höhepunkt war ein Angriff auf den Emailaccount des VGT-Obmanns, dem mittels eines Internetbots 10 Emails pro Sekunde zugeschickt wurden, um ihn lahm zu legen.

Gegen diese offensichtlich widerrechtlichen Angriffe geht der VGT nun gerichtlich vor. Das erste Urteil dazu ist jetzt eingelangt. Das Wiener Handelsgericht verurteilte Peter Lebersorger, den Generalsekretär der Landesjagdverbände und damit obersten Jäger Österreichs, seine Behauptung, der VGT lüge im Zusammenhang mit dem Jagdgatter Mailberg und würde ein falsches Bild in der Öffentlichkeit darstellen, öffentlich zu widerrufen und dem VGT mehr als € 7000 zu überweisen, siehe Martin Balluch's Blog.

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Der VGT hat bereits 5 Pressekonferenzen mit verschiedenen ExpertInnen zur Gatterjagd durchgeführt und 4 wissenschaftliche Gutachten vorgelegt, warum diese verboten werden muss. Der VGT hat eine Umfrage präsentiert, die zeigt, dass die große Mehrheit der ÖsterreicherInnen ein solches Verbot wünscht. Und der VGT hat zahlreiche derartige Jagden dokumentiert und die Missstände an die Öffentlichkeit gebracht. Was war die Reaktion der Gegenseite? Lediglich diffamierende Rülpser, Beleidigungen und Diskussionsverweigerung, ja sogar physische Angriffe, Sachbeschädigungen und Internetattacken. Die widerrechtlichen Übergriffe nehmen derart Überhand, dass wir nun den Weg zu Gericht beschreiten müssen. TierschutzaktivistInnen sind kein Freiwild, die Jagd auf sie keine Abschießbelustigung, wie das die Jägerschaft offenbar bei Tieren gewohnt ist. Zum Glück funktioniert das Rechtssystem hin und wieder ausreichend, wie in diesem Fall, um die Rechtsstaatlichkeit wieder herzustellen.“

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