Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (12.01.2017)
Wien, am 12.01.2017Morgen am Wiener Straflandesgericht: „Abschaum“-Prozess gegen nö Jagdfunktionär
Funktionär des nö Landesjagdverbandes hat VGT-Obmann als Abschaum bezeichnet, behauptet, er würde Jagdeinrichtungen zerstören und SpenderInnen des VGT beleidigt – Privatanklage!
Wann: Freitag 13. Jänner 2017, Beginn 9:30 Uhr
Wo: Wiener Landesgericht für Strafsachen, Eingang Wickenburggasse 22, Zimmer 205
Was: Dieter Nagl, Funktionär im Öffentlichkeitsausschuss des nö Landesjagdverbandes, nannte den VGT-Obmann einen Abschaum und behauptete, er habe jagdliche Einrichtungen zerstört, der VGT sei ökofaschistisch und seine SpenderInnen nur senile alte Damen oder hörige junge Mädchen: Anklage wegen Übler Nachrede
Hasspostings nehmen Überhand im Internet, das ist in aller Munde. Besonders besorgniserregend, wenn ein für Öffentlichkeitsarbeit zuständiger Funktionär des nö Landesjagdverbands ganz offen unter seinem Namen sich an diesen Hasspostings beteiligt und auf einen Tierschützer loslegt. Dabei versucht die offizielle Jägerschaft in der Öffentlichkeit das gegenteilige Bild zu zeichnen, die TierschützerInnen seien radikal und würden nicht vernünftig reden wollen. Die Wahrheit zeigt sich umgekehrt: der VGT präsentierte 4 wissenschaftliche Gutachten gegen die Gatterjagd und hielt insgesamt bereits 5 Pressekonferenzen mit internationalen ExpertInnen dazu ab, von der Jägerschaft dagegen ist kaum mehr als Beleidigungen zu hören. Ob es Max Mayr-Melnhof ist, der aus einem seiner feinen Schlösser mit „faschistoider Populist, der lügt sobald er den Mund aufmacht“ den VGT-Obmann bezeichnet, nur um das kurz darauf zu widerrufen, oder der Generalsekretär der Landesjagdverbände, Peter Lebersorger, der den VGT einen Lügner nannte und dafür bereits vom Gericht in erster Instanz verurteilt wurde (noch nicht rechtskräftig).
Morgen, Freitag, wird das Landesgericht für Strafsachen zu klären haben, ob ein Funktionär des nö Landesjagdverbandes den VGT-Obmann als Abschaum bezeichnen darf. In seiner Stellungnahme zu Gericht hat der Angeklagte Dieter Nagl diese Aussage gar nicht bestritten, sondern die Stirn gehabt zu argumentieren, dass sie im Wesentlichen zutrifft. Wir dürfen gespannt sein, wie das Landesgericht die Sachlage sieht.