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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (23.01.2017)

Linz, am 23.01.2017

Oberösterreich: Geschützte Biber sollen abgeschossen werden

Der Biber ist das Wappentier einiger Mühlviertler Gemeinden. Trotzdem soll dem geschützten Tier in diesem Teil Oberösterreichs nun der Garaus gemacht werden, weil er Schäden in Gärten angerichtet hat. Der VGT fordert eine gewaltfreie Lösung.

Am Pöschlteich im Bezirk Rohrbach in Oberösterreich sorgen drei Biber für Aufruhr in der Bevölkerung. Die Tiere kommen von der 5600 Quadratmeter großen Wasserfläche in die umliegenden Gärten und verursachen dort Schäden, etwa durch das Fällen von Bäumen. Daher überlegt die Gemeinde Rohrbach-Berg nun die „Entnahme“ der Tiere. Was so harmlos klingt, bedeutet allerdings den Abschuss und damit den Tod der Biber.

Biber sind in Österreich heimisch. Früher waren sie im ganzen Land verbreitet, doch die Gier der Menschheit nach dem Fell, Fleisch und dem Drüsensekret „Bibergeil“ des Tieres, führte zu seiner Ausrottung in fast ganz Europa. Nach ca. 100 Jahren konnte der Biber in den 1970er Jahren wieder erfolgreich in Österreich angesiedelt werden - ein riesiger Erfolg für den Naturschutz. Die Arbeit des Bibers hat zudem positive Auswirkungen auf die Lebensraum- und Artenvielfalt, beispielsweise sorgt er für die Renaturierung begradigter Flüsse, was die negativen Folgen bei Hochwasser oder Starkregenereignissen mindert. Biber sind in der ganzen EU geschützt, in Oberösterreich wird nun aber überlegt, den Abschuss einzelner Tiere wegen besonderer Gefährdung freizugeben. Begründet wird das damit, dass etwa von den Tieren gefällte Bäume Schäden anrichten können.

Der VGT spricht sich hier klar für eine gewaltfreie Lösung aus. Diese erscheint auch sinnvoller, denn Biber leben bis zur Geschlechtsreife im Revier des Muttertieres und suchen sich dann ein eigenes Revier. Wenn Biber aus einem geeigneten Revier verschwinden - etwa durch Abschuss – wird sich mich allerhöchster Wahrscheinlichkeit kurze Zeit später ein neues Tier dort ansiedeln. Sollte der Biber, wie von manchen Anrainern vermutet, nicht auf natürlichem Wege in die Region gelangt sein, kann er einfach umgesiedelt werden. Der Tod dieses geschützten Lebewesens ist keinesfalls notwendig. Außerdem können kleinere Maßnahmen, wie etwa ein Schutzanstrich der Bäume oder eine Schutzvorrichtung aus Maschendrahtzaun rund um die Gärten, eine schnelle Abhilfe schaffen.

Der VGT dazu: „Die Menschen müssen wieder lernen, mit ihrer natürlichen Umgebung im Einklang zu leben. Biber haben unser Land bereits bewohnt, bevor wir Menschen jeden Zentimeter für uns beansprucht haben. Sie haben jedes Recht, sich wieder anzusiedeln und sollten nicht mit dem Tod bestraft werden.“

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