Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (30.01.2017)
Wien, am 30.01.2017Das neue Burgenländische Jagdgesetz ist ein Fortschritt!
Umso mehr die etablierte Jägerschaft über das neue Burgenländische Jagdgesetz jammert, desto deutlicher wird, dass es im Sinne des Tierschutzes ein klarer Fortschritt ist. Da ist zunächst einmal das Gatterjagdverbot, das zwar erst 2023 in Kraft treten wird, aber damit eine Ära der Feudaljagd zuende gehen lässt. Nun gibt es Jagdgatter nur noch in Salzburg und Niederösterreich. Und bis 2023 darf man zwar im Burgenland noch Tiere zur Jagd ins Gatter transportieren, sie müssen dort aber mindestens 1 Jahr gehalten werden, bevor man sie im Rahmen von Treibjagden abschießen kann. Zuchtgatter für Tiere, die in Jagdgatter geliefert werden können, sind im Burgenland ab 1. Mai 2017 verboten. Auch das Aussetzen von gezüchtetem Federwild ist durch die Vervierfachung der Zeit zwischen Aussetzen und Abschuss erschwert worden. Eine sehr positive Entwicklung.
Der Abschuss von Hunden und Katzen ist leider weiterhin erlaubt, allerdings ist er für Jagdschutzorgane nicht mehr, wie bisher, verpflichtend. Man darf also im Burgenland als JägerIn einen Hund, der sich weiter als 200 m von einem Gehöft entfernt, einfach über den Haufen schießen, auch wenn er überhaupt kein Wildtier bedroht und niemanden stört. Dabei kann der plötzliche Tod von Haustieren in einer Familie eine schwere Traumatisierung sensibler Kinder mit sich bringen!
Die Fütterungen, die zu überhöhten Wildtierpopulationen mit vermehrten Krankheiten, Autounfällen und viel Stress für die Tiere führen, werden drastisch eingeschränkt. Sie sind nur mehr in Notzeiten erlaubt. Allerdings gibt es Schlupflöcher in Form sogenannter Ablenkungsfütterungen von März-Oktober.
Erschreckend ist, dass das neue Gesetz Jagdschutzorgane ermächtigt, TierschützerInnen sogar festzunehmen, wenn sie sich bei Übertretung des Jagdgesetzes nicht ausweisen können. Das leistet Gewaltausbrüchen der Jägerschaft, die ja bekanntermaßen nicht zimperlich ist, eindeutig Vorschub. Totschlagfallen sind leider auch weiterhin erlaubt, allerdings nur nach einer behördlichen Bewilligung, wenn die Fallen im öffentlichen Interesse liegen. Wann könnte das sein? Und JägerInnen, die Tierquälerei begehen, soferne diese besonders verabscheuungswürdig ist, verlieren für mindestens 1 Jahr und für maximal 3 Jahre ihre Jagdkarte. Warum eigentlich nicht länger?
Details hier: Martin Balluch's Blog
Alles in allem muss das Gesetz aber als ein großer Fortschritt gesehen werden. Dennoch wird klar, dass es bei der Jagd aus Tierschutzsicht noch viele Baustellen gibt, die eines Tages angegangen werden müssen, wie z.B. der Freibrief, Hunde und Katzen zu erschießen!