Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (03.02.2017)
Güssing, am 03.02.2017Staatsanwaltschaft: Anklage Amtsmissbrauch gegen Jagdaufseher von Mensdorff-Pouilly
Auch 3 Polizeibeamte auf der Anklagebank, Vorwurf: sie haben gemeinschaftlich den VGT-Obmann widerrechtlich durch Blockade daran gehindert, die Jagdgesellschaft zu filmen
Der Vorfall fand bereits am 20. November 2015 statt. Damals filmte der VGT-Obmann im Bezirk Güssing im Burgenland zusammen mit 3 anderen TierschützerInnen von der öffentlichen Straße aus die Schüsse einer Jagdgesellschaft von Mensdorff-Pouilly auf ausgesetzte Zuchtfasane. Der Jagdaufseher hielt daraufhin seine Jagdhelfer dazu an, das Fahrzeug des VGT-Obmanns zu blockieren, während die JägerInnen in der Kutsche zu einem anderen Abschießplatz weiterfahren konnten. Die vom VGT-Obmann herbeigerufene Polizei unternahm aber nichts gegen die Blockierer, sondern blockierte ihrerseits das VGT-Fahrzeug für eine weitere Stunde, bis die Jagd beendet war. Dagegen hat der VGT-Obmann bereits eine erfolgreiche Maßnahmenbeschwerde beim Landesverwaltungsgericht Eisenstadt eingebracht. Nun erhebt die Staatsanwaltschaft Wien Anklage wegen Amtsmissbrauch. Das Verfahren wird am 21. Februar 2017 ab 9:30 Uhr im Saal 1 des Landesgerichts Eisenstadt beginnen. Die Anklage im Wortlaut: Martin Balluch's Blog.
VGT-Obmann Martin Balluch ist beeindruckt: „Wir haben ständig darauf hingewiesen, dass man uns rechtswidrig an unserer legalen Tätigkeit, nämlich von der öffentlichen Straße aus die Jagd auf ausgesetzte Zuchtfasane zu dokumentieren, behindert. Bei den meisten derartigen Jagden von Mensdorff-Pouilly gab es sogar eine völlig rechtswidrige polizeiliche Sperrzone, um uns fern zu halten. Es ist daher wirklich beeindruckend, dass die Staatsanwaltschaft Wien nun Anklage erhoben hat. Dass lokale PolizeibeamtInnen die Jägerschaft decken, indem sie unsere Arbeit behindern, ist leider weit verbreitet. Umso mehr gilt das für die Jagdaufseher, die ja auch Beamte sind. Ich hoffe, dass dieses Verfahren nun zeigen wird, dass man so nicht mit uns umgehen kann. Der Rechtsstaat hat unsere Tierschutzarbeit zu respektieren und auch vor Übergriffen zu schützen. Mein Respekt vor dem Mut dieses Staatsanwalts, sich auf diese Weise mit der etablierten Jägerschaft anzulegen, die ja, wie ich nur zu gut weiß, in unserem Land eine völlig unverhältnismäßige Macht hat!“