Klage verloren: NÖ Landesjagdverband zahlt VGT € 7000 aus Zwangsmitgliedsbeiträgen - vgt

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Klage verloren: NÖ Landesjagdverband zahlt VGT € 7000 aus Zwangsmitgliedsbeiträgen

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (06.02.2017)

Wien, 06.02.2017

Generalsekretär der Landesjagdverbände, Peter Lebersorger, widerruft Lüge-Vorwurf gegen VGT im Kurier – weitere Prozesse Jäger gegen VGT laufen

Der niederösterreichische Landesjagdverband hat dem VGT jetzt den Betrag von € 7000 überwiesen. Ein neuer Großspender? Nein, überraschender Weise steht der nö Landesjagdverband für eine Aussage des Generalsekretärs der Landesjagdverbände, Peter Lebersorger, gerade, den dieser im Kurier getätigt hat. Lebersorger hatte sich dazu verstiegen, den VGT der Lüge zu bezichtigen. Die entsprechende Klage hat er verloren und seine Schuld beim VGT wurde durch den nö Landesjagdverband beglichen, der, wie bekannt, sein Geld durch Zwangsmitgliedsbeiträge bei den nö JägerInnen eintreibt, auch wenn diese, wie z.B. die ÖkojägerInnen, sich vom Verband distanzieren und oft mit dem VGT zusammenarbeiten. Heute hat Lebersorger auch einen Widerruf im Kurier geschaltet. Die Gesamtkosten dafür, dass Lebersorger den VGT beleidigen wollte, sind also deutlich höher als € 7000.

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Das wirft schon ein sehr seltsames Licht auf diesen Verband. Wer jagen will – z.B. am eigenen Grund, um den von anderen aufgezüchteten, überhohen Wildbestand zu reduzieren, sodass der Wald gerettet werden kann – muss diesem Verband als Zwangsmitglied beitreten und über € 100 pro Jahr an Zwangsmitgliedschaft einzahlen, damit das Geld dann für Gerichtskosten von Menschen, die den VGT beleidigen, verwendet wird. Es stellt sich die Frage, ob das durch die Statuten des Verbands gedeckt ist.“

Es laufen noch eine Reihe weiterer Klagen von Jägern gegen den VGT. Max Mayr-Melnhof hat zwar bereits 4 Verfahren gegen den VGT verloren, führt aber eine weitere Klage gegen den VGT, die am 13. Februar 2017 am Wiener Handelsgericht verhandelt wird. Mayr-Melnhof wird dabei persönlich aussagen - es geht um die Frage der Legitimität der VGT-Aktionen gegen seine Gatterjagd. Mensdorff-Pouilly hat ebenfalls zwei Exekutionsklagen gegen den VGT wegen Besitzstörung laufen. Bisher hat der VGT jedoch noch keine Klage der Jägerschaft im Kielwasser der erfolgreichen Gatterjagdkampagne verloren.

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