Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (12.02.2017)
Wien, am 12.02.2017Morgen Prozess in Wien: Mayr-Melnhof klagt VGT auf Unterlassung von Protestaktionen
Der Gatterjäger aus Salzburg möchte Untersagung von Aktionen wie dem Gatterjagdaward: Max Mayr-Melnhof und VGT-Obmann Martin Balluch sind beide als Zeugen persönlich geladen
- Wann
- Montag 13. Februar 2017, 10:30 Uhr
- Wo
- Wiener Handelsgericht, 1030 Wien, Marxergasse 1a, 23. Stock, Saal 5
Seit Juli 2015 führt der VGT eine Kampagne für ein Verbot der Gatterjagd in Österreich. Im Burgenland und in Wien konnte ein Verbot bereits erreicht werden, das demnächst jeweils in den Landtagen beschlossen wird. Bleiben noch Salzburg und Niederösterreich. In Salzburg gibt es nur mehr 2 Jagdgatter, jenes von Max Mayr-Melnhof und ein zweites, dessen Betreiber aber grundsätzlich einer Schließung zustimmt. Mayr-Melnhof dagegen versucht mit allen Mitteln, seine anachronistische Feudaljagdpraxis auf gezüchtete Wildschweine, Damhirsche, Mufflons und Rehe in seinem Jagdgatter weiterhin aufrecht zu erhalten. Dagegen protestiert der VGT nun schon geraume Zeit mit vielen Aktionsformen, darunter der satirischen Überreichen des „Gatterjagdawards“ für besondere Kaltherzigkeit, dem Umzug mit einer Großpuppe und einem Wildschwein hinter einem Zaun und einer Kloaktion nach dem Motto „Die Gatterjagd stinkt zum Himmel“. Dagegen hat Mayr-Melnhof eine Unterlassungsklage eingebracht, er fühlt sich beleidigt und will sogar tausende Euro Schadensersatz. Am oben genannten Gerichtstermin werden Gatterjäger Max Mayr-Melnhof und VGT-Obmann Martin Balluch als Zeugen einvernommen.