Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (22.02.2017)
Eisenstadt, am 22.02.2017Amtsmissbrauch: 3 Polizisten und der Jagdaufseher von Mensdorff-Pouilly vor Gericht
Am 20. November 2015 hatten sie – zuerst der Jagdaufseher mit seinen Helfern, dann die Polizei – das Auto des VGT-Obmanns widerrechtlich 2 Stunden lang blockiert!
Am 21. Februar 2017 war es tatsächlich so weit. Die Staatsanwaltschaft Wien hatte gegen die 4 Täter Anklage erhoben, jetzt saßen sie vor einem Schöffensenat des Straflandesgerichts in Eisenstadt. Der Jagdaufseher hatte sich damals so über die harmlosen, lediglich von einer öffentlichen Straße aus filmenden TierschützerInnen geärgert, dass er seinen Jagdhelfern befahl, deren Auto zu blockieren. Seine Aussage dazu wörtlich aus dem Gerichtsprotokoll im Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht:
Der VGT-Obmann wählte den Notruf, als man ihn nicht wegfahren ließ. Und die Polizei kam. Doch statt sich um die Blockierer zu kümmern, setzte sie selbst die Blockade noch einmal über 1 Stunde lang fort. Dazu einer der Polizisten aus demselben Gerichtsprotokoll:
Naja, so schoben sie sich gegenseitig die Schuld zu, niemand wollte es gewesen sein. Und dass der Einsatzleiter zuletzt beim Dunkelwerden angab, er habe den VGT-Obmann weiterfahren lassen, habe sich nicht darauf bezogen, dass er ihn vorher nicht habe weiterfahren lassen, sondern das sei nur eine Redewendung gewesen. Ah ja. Wer‘s glaubt.
Für Kurier und Kronenzeitung sind die Schuldigen sowieso klar: die TierschützerInnen. Unterüberschrift in der Krone: „Einmal mehr für Aufregung sorgte der wegen seiner Methoden nicht unumstrittene Tierschützer Martin Balluch“. Natürlich, nicht Jagdaufseher und Polizei sorgen durch ihre rechtswidrige Blockade für Aufregung, sondern die TierschützerInnen, die illegale Jagdpraktiken völlig legal und friedlich von einer öffentlichen Straße aus dokumentieren. Und dass der Redakteur Herrn Mensdorff-Pouilly als „Graf“ bezeichnet, obwohl er keiner ist, zeigt gleich, auf welcher Seite der Mann steht. So wie die Leitung der Polizei, die in letzter Minute in die Jagdgesetzänderung im Burgenland noch hineinreklamierte, dass JägerInnen eine Verordnung beantragen können, nach der auch auf öffentlichen Straßen das Betreten eines Jagdgebiets während einer Treibjagd verboten wird. Damit sich dieser Vorfalle nicht wiederholen kann. Weil dann nämlich die TierschützerInnen das Gesetz übertreten. Filmen einer Jagd von öffentlicher Straße aus – das neue Delikt einer Gesellschaft, in der die Jägerschaft unumschränkte Macht genießt!
Der Prozess wird am 28. März 2017 um 13 Uhr mit der Einvernahme des VGT-Obmanns fortgesetzt.