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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (22.03.2017)

Eisenstadt, am 22.03.2017

LVWG Eisenstadt erklärt polizeiliche Sperrzone um Jagdgatter Mensdorff für gesetzwidrig

Sämtliche Verwaltungsstraf- und Zivilprozesse in Jagdsachen gegen den VGT wurden nun im Sinne des VGT entschieden – dagegen wurden JägerInnen mehrfach verurteilt

Im Herbst 2015 versuchten AktivistInnen des VGT quer durch ganz Österreich Gatterjagden und das Aussetzen von Zuchtfasanen zu dokumentieren. Überall reagierten die JägerInnen mit Gewalt, wie z.B. bei Mensdorff-Pouilly, wo ein Jagdaufseher das Auto des VGT rechtswidrig blockierte und ein maskierter Jäger eine filmende Aktivistin mit einer ätzenden Flüssigkeit überschüttete. Auch die Behörden behinderten die TierschützerInnen und verschickten eine Welle von Strafbescheiden, die aber sämtlich aufgehoben wurden, so z.B. wegen Filmens einer Jagd im Gatter Draskovich von der öffentlichen Straße aus. Doch bei Mensdorff-Pouilly ging die Polizei noch einen Schritt weiter. Das Landesamt für Terrorbekämpfung patrouillierte durch das Jagdrevier und der Landespolizeikommandant, damals der heutige Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil, erließ sogar per Verordnung polizeiliche Sperrzonen, sowohl um das Jagdgatter des Waffenlobbyisten, als auch um die Reviere, in denen seine Zuchtfasane, -rebhühner und -enten ausgesetzt wurden. In zahlreichen Straßensperren perlustrierte man alle Personen, die auf öffentlichen Straßen in die Region fahren wollten, und verweigerte den TierschützerInnen die Weiterfahrt. Eine parlamentarische Anfrage ergab, dass bei einem solchen Einsatz 29 BeamtInnen mit 16 Einsatzfahrzeugen 380 Dienststunden im Wert von € 11.000 geleistet hatten. Um Mensdorff-Pouilly vor Tierschutzkameras zu „schützen“!

Bei einem dieser Einsätze wurde ein Aktivist mit Kamera festgenommen, obwohl er nur auf einer öffentlichen Straße geblieben war. Gegen sein Straferkenntnis erhob er Berufung zum Landesverwaltungsgericht Eisenstadt und stellte die gesamte polizeiliche Sperrzone in Frage. Jetzt kam das Urteil und gibt dem VGT in allen Punkten Recht. Die Sperrzone wurde für gesetzwidrig erklärt, insbesondere weil sie diskriminierend wirkte. Die Sperre richtete sich nur gegen TierschützerInnen, die selektiv bei den Straßensperren abgefangen wurden. Das Urteil im vollen Wortlaut: Martin Balluch's Blog.

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Bei sämtlichen Verfahren hat sich herausgestellt, dass wir völlig gesetzeskonform gehandelt haben. Die Polizei und die Jägerschaft dagegen wurden in mehreren Verfahren verurteilt, kürzlich musste ein Jäger im Nordburgenland einer VGT-Tierschützerin Schmerzensgeld überweisen, nachdem er sie geschlagen hatte, und in Eisenstadt stehen am 28. März wieder 3 Polizisten und 1 Jagdaufseher von Mensdorff-Pouilly wegen Amtsmissbrauch vor Gericht. In Österreich müssen die Gerichte TierschützerInnen nicht nur vor der Gewalt von JägerInnen, sondern sogar vor der Polizei und den Behörden schützen, weil diese, wenn es um die Jagd geht, ihrer neutralen Rolle nicht nachkommen wollen. Die Jagd ist in Österreich die 'heilige Kuh', wer sie kritisiert wird als 'fanatisch' bezeichnet, und als jemand, der 'Anstand und Respekt vor dem Gesetz vermissen lasse'. So zuletzt FPÖ-Clubobmann Molnar zum VGT. Die Wahrheit ist genau das Gegenteil, wie dieses Urteil nun bestätigt. Und weil Molnar das ganz genau weiß, ändert er das Jagdgesetz, um unsere vollkommen legitime und normale Tätigkeit zu kriminalisieren. In Österreich hat die Jagd die Gesellschaft in Geiselhaft!“

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