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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (27.03.2017)

Eisenstadt, am 27.03.2017

Morgen Eisenstadt: 2. Prozesstag gegen Polizei und Mensdorff-Pouilly Jagdaufseher

Angeklagt vor dem Straflandesgericht wegen Amtsmissbrauch: hatten VGT-Obmann bei legaler Dokumentation illegaler Jagdpraktiken gesetzwidrig auf öffentlicher Straße blockiert

Wann: Morgen Dienstag 28. März 2017, ab 13 Uhr
Wo: Landesgericht für Strafsachen Eisenstadt, Wiener Straße 9, 7000 Eisenstadt, Saal 1

Gesetzwidrig war die Blockade des VGT-Autos zuerst durch den Jagdaufseher von Mensdorff-Pouilly und dann durch die Polizei auf öffentlicher Straße in Luising im Südburgenland am 20. November 2015 auf jeden Fall. Das hat das Landesverwaltungsgericht Eisenstadt bereits in einem eigenen Prozess festgestellt. Nun geht es nur noch darum, ob es sich um eine wissentliche Gesetzesverletzung gehandelt hat, also um Amtsmissbrauch. Dazu wird nun am zweiten Prozesstag der VGT-Obmann als Opfer einvernommen. Zusätzlich hat das Landesverwaltungsgericht Eisenstadt mittlerweile auch die polizeilichen Sperrzonen um das Jagdrevier von Mensdorff-Pouilly und um sein Jagdgatter in der Saison 2015/16 für gesetzwidrig erklärt. Damit ist gerichtlich bestätigt, dass die Polizei widerrechtlich gegen die TierschützerInnen des VGT vorgegangen ist, um zu verhindern, dass die Öffentlichkeit von Mensdorff-Pouillys zweifelhaften Jagdpraktiken erfährt. Ob das für die PolizeibeamtInnen vor Ort und für den Jagdaufseher, der mittlerweile seinen Job beendet hat, auch strafrechtliche Konsequenzen hat, wird der Prozess morgen zeigen.

Das Opfer des Übergriffs, VGT-Obmann Martin Balluch, dazu: „Diese Vorfälle belegen, dass der ehemalige Adel und die GroßgrundbesitzerInnen vor allem als JägerInnen besondere Privilegien genießen, die längst nicht mehr akzeptabel sind, wenn sie es denn je waren. Das Volk ist der Souverän, von dem das Recht ausgeht, sagt unsere Verfassung. Das Volk muss daher auch über das Jagdgesetz entscheiden, und nicht irgendwelche abgehobenen Eliten. Und um darüber zu entscheiden, muss das Volk informiert sein. Das ist unsere wichtigste Aufgabe als gemeinnütziger Tierschutzverein, die Menschen über das Tierleid bei der Jagd auf Zuchttiere zu informieren und dadurch zu sensibilisieren. Die Polizei hat diese unsere Tätigkeit im Rahmen der Pressefreiheit zu schützen, vor allem gegen die ständige Gewalt von Jägerseite, und nicht auch noch zu behindern. Zum Glück wird unser Rechtsstaat noch durch die unabhängigen Gerichte aufrecht erhalten, die Polizei hat diesbezüglich jedenfalls bei Mensdorff-Pouilly versagt.“

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