Strafgerichtsprozess Amtsmissbrauch Eisenstadt: Polizei und Jagdaufseher im Zweifel frei - vgt

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Strafgerichtsprozess Amtsmissbrauch Eisenstadt: Polizei und Jagdaufseher im Zweifel frei

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (28.03.2017)

Eisenstadt, 28.03.2017

Richterin bestätigt zwar die Gesetzwidrigkeit der Anhaltung und Blockade, spricht aber im Zweifel frei, weil Wissentlichkeit nicht nachweisbar sei

Die Burgenländische Staatsanwaltschaft hat gar nicht anklagen wollen, doch offensichtlich wegen der potentiellen Nähe zu Mensdorff-Pouilly wurde das Verfahren wegen Amtsmissbrauch gegen 3 Polizisten und einen Jagdaufseher an die Staatsanwaltschaft Wien weitergegeben, die auch tatsächlich Anklage einbrachte. Am 20. November 2015 hatten die 4 widerrechtlich, wie bereits das Landesverwaltungsgericht festgestellt hat, den VGT-Obmann während einer Jagd von Mensdorff-Pouilly auf öffentlicher Straße angehalten und fast 2 Stunden lang blockiert. Zusätzlich verweigerte der Leiter der Amtshandlung die Herausgabe seiner Dienstnummer. Die Staatsanwaltschaft Wien ging davon aus, dass die 4 Personen als Beamte wissentlich das Gesetz gebrochen hatten, um die Jagd von Mensdorff-Pouilly ungestört durch Tierschutzkameras zu ermöglichen. Im heutigen 2. Prozesstag am Straflandesgericht Eisenstadt betonte der Schöffensenat zwar die Gesetzwidrigkeit sämtlicher vorgeworfenen Tathandlungen, meinte aber der Vorsatz sei nicht nachweisbar gewesen. Daher Freispruch im Zweifel.

VGT-Obmann Martin Balluch: „Wir sind es im Tierschutz leider gewöhnt, dass JagdaufseherInnen und PolizistInnen ständig einseitig agieren und uns unsere Rechte nehmen. Umso erfreulicher, dass in diesem Fall endlich auch einmal Anklage erhoben wurde. Dass es gesetzwidrig ist, friedliche TierschützerInnen auf öffentlicher Straße anzuhalten, stundenlang zu blockieren und die Weiterfahrt davon abhängig zu machen, dass sich alle ausweisen, muss eigentlich jedem klar sein, so oft schon haben wir entsprechende Verurteilungen durch das Landesverwaltungsgericht erreicht. Doch die Richterin meinte, 3 einfache Dorfpolizisten seien mir als mehrfachem Akademiker nicht gewachsen gewesen und hätten daher unwissentlich gehandelt. Ebenso der Jagdaufseher, der nicht gewusst habe, dass es sich um eine öffentliche Straße handelt. Damit bekommen alle einen Freibrief, uns TierschützerInnen zu belästigen und zu blockieren, solange sie sich nachher nur blöd genug stellen und so tun, als hätten sie von nichts eine Ahnung. Doch die betroffenen Beamten haben nur eine einzige Chance, die Ahnungslosen zu markieren. Beim nächsten Mal ist die Wissentlichkeit offensichtlich. Ich hoffe das ist ihnen eine Lehre und ab jetzt agieren sie neutral und gesetzeskonform.“

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