Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (27.04.2017)
Niederösterreich, am 27.04.2017„NÖ – Nein zur Gatterjagd“ prangt von zahlreichen Grenztafeln nach NÖ hinein
Niederösterreich ist das letzte Bundesland, in dem Jagdgatter unwidersprochen erlaubt bleiben sollen: Aktionen von Vösendorf über Leopoldsdorf bis nach Neudörfl bei Wr. Neustadt
Die Gatterjagd bedeutet, Tiere in einem umzäunten Gehege zu züchten und dann zu bejagen. Hintergrund ist das Bedürfnis feudaler, naturfremder Jagdherren, mit möglichst wenig Aufwand einen garantierten Abschuss großer Trophäenträger zu haben. Was zunächst dem Adel vorbehalten war, übertrug sich im 19. Jahrhundert auf das ihn nachäffende Großbürgertum. Das Vermächtnis sind 74 Jagdgatter in Niederösterreich, Relikte aus längst vergangen geglaubten Tagen feudaler Herrschaft. Im restlichen Österreich hat man die Zeichen der Zeit erkannt: die Bundesländer Vorarlberg, Tirol, Kärnten, OÖ und die Steiermark haben Jagdgatter bereits abgeschafft, im Burgenland und in Wien wurden Verbote mit Übergangsfrist erlassen und in Salzburg steht man knapp davor. Nur in NÖ feiert die feudale Jagdleidenschaft fröhliche Urständ.
Um darauf aufmerksam zu machen, hielten heute zahlreiche TierschützerInnen Plakate vor die mit dem NÖ-Logo „N“ versehenen Grenztafeln nach Niederösterreich hinein. So wurde aus „Niederösterreich“ ein „Nein zur Gatterjagd“. Betroffen waren 2 Grenztafeln in Neudörfl bei Wr. Neustadt, sowie jeweils eine in Perchtoldsdorf, Leopoldsdorf, Inzersdorf und Vösendorf.
VGT-Obmann Martin Balluch: „Niederösterreich kann doch nicht ernsthaft als einziges Bundesland an dieser anachronistischen und tierquälerischen Jagdpraxis festhalten. Wir appellieren deshalb an den zuständigen Landesrat und Vizelandeshauptmann Stephan Pernkopf, die Frage angesichts der gesetzlichen Änderungen in den übrigen Bundesländern neu zu überdenken und einen Schlussstrich zu ziehen. Strengere Auflagen und Kontrollen reichen nicht. Wir brauchen ein Verbot der Jagd im umzäunten Gelände.“