Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (04.05.2017)
Wien, am 04.05.2017Wr. Landesgericht weist Besitzstörungsklage Mensdorff-Pouilly gegen VGT-Obmann zurück
Urteil rechtskräftig – VGT hat damit die 16. Zivilklage in ununterbrochener Folge seit Beginn der Kampagne gegen die Gatterjagd gewonnen; heute nächste Klage Mayr-Melnhof in Salzburg
Wer die reichen und mächtigen JägerInnen in Österreich kritisiert, muss mit einer Lawine von Zivilklagen wegen Besitzstörung, Beleidigung, Übler Nachrede, Unterlassung und Schadenersatz rechnen. Das ist die Botschaft, die man vorsätzlich verbreitet. In NGO-Kreisen nennt man das SLAPP. Auch wenn die Klage weder Hand noch Fuß hat – der VGT hat die letzten 16 (!) Zivilklagen in ununterbrochener Folge gewonnen – müssen die beklagten TierschützerInnen einen Anwalt nehmen und Geld vorstrecken, und sie sind dem Stress einer potentiellen hohen finanziellen Belastung ausgesetzt. Mayr-Melnhof z.B. hat bereits 4 Verfahren gegen den VGT-Obmann verloren, das Urteil zu einem 5. Verfahren steht aus und dennoch hat er ein 6. Verfahren eingeleitet, das heute in Salzburg verhandelt wird. Man kann 16 Verfahren gewinnen, aber man braucht nur das 17. Verfahren – es geht um eine Schadenersatzforderung von € 100.000 wegen Beleidigung – verlieren und schlittert in den Privatkonkurs.
Gestern hat das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen einen Rekurs von Alfons Mensdorff-Pouilly gegen die Abweisung einer Besitzstörungsklage von ihm gegen den VGT-Obmann in letzter Instanz zurückgewiesen. Und dennoch hat er gleich die nächste Besitzstörungsklage eingebracht. Das jetzige Urteil im Wortlaut auf Facebook.
VGT-Obmann Martin Balluch: „Diese Taktik der Jägerschaft ist leicht zu durchschauen, aber leider effektiv. Wer unter den TierschützerInnen getraut sich noch, solche klagswütigen Jäger öffentlich zu kritisieren? Mich erschüttert, dass die Öffentlichkeit über dieses ganz offensichtlich demokratiewidrige Vorgehen nichts erfährt. Während KritikerInnen der Jagd so mundtot gemacht werden, finanziert das Land NÖ einen Jagdpropagandafilm namens 'Halali' mit öffentlichen Geldern. Die einzige Hilfe in dieser Situation sind die unabhängigen Gerichte, die bisher die Klagslawine der Jägerschaft aufhalten. Überhaupt sind die Gerichte momentan die Säulen der Demokratie, wenn man an die Urteile gegen Trumps menschenrechtswidrige Dekrete in den USA, aber auch in Österreich an jenes gegen den Bau der 3. Startbahn des Flughafens Wien wegen Bedenken aufgrund von Auswirkungen auf das Klima denkt. Wenn die Jägerschaft sich selbst die Gesetze schreibt, wie in Österreich, und wenn die Zivilgesellschaft durch zunehmend repressive Gesetze von jedem Widerstand abgehalten wird, wie in Österreich, dann bleibt nur die Hoffnung auf die unabhängigen Gerichte, die Lebensqualität von Menschen und Tieren zu schützen.“